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Lieferkettensorgfalts- pflichtengesetz setzt Unternehmen unter Zugzwang

Eine von Sapio Research durchgeführte Befragung von 100 Entscheidungsträgern im Supply Chain Management  hat offensichtliche Lücken bei der Vorbereitung auf das im Januar 2023 in Kraft tretende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – kurz Lieferkettengesetz – offenbart. Vier von fünf der befragten Unternehmen aus den Branchen Mode und Lifestyle, in der Textilindustrie sowie im Einzelhandel in Deutschland beziehen Produkte aus Ländern mit weniger strengen Standards als in der EU (82 Prozent) und benötigen daher Systeme und Verfahren, um die Einhaltung des LkSG zu gewährleisten.

Das LkSG definiert Anforderungen an die Sorgfaltspflichten von Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern (2023) und ab 2024 auch an Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern (2024). Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte und die Achtung der Umwelt in globalen Lieferketten zu gewährleisten sowie Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene zu schaffen.

Nicht alle Unternehmen ausreichend auf das LkSG vorbereitet

Drei von fünf Befragten gaben an, dass sie sich der bevorstehenden LkSG-Gesetzgebung vollständig bewusst sind. Es kamen aber auch Wissensdefizite ans Licht: Rund ein Drittel der Umfrageteilnehmer haben zwar bereits von dieser Gesetzgebung gehört, kennen aber deren Details nicht. Von denjenigen, die sich der Notwendigkeit der Einhaltung des LkSG bewusst sind, kann etwas mehr als die Hälfte noch nicht Compliance-konform agieren. 18 Prozent von ihnen sind sich nicht sicher, ob sie dies bis zum Inkrafttreten des LkSG schaffen werden. Die Umfrage deutet darauf hin, dass dies mit den derzeitigen Systemen und Prozessen eine Herausforderung sein wird.

Mangelnde Transparenz in den Lieferketten.

Sieben von zehn Unternehmen holen Zertifizierungen von ihren direkten Lieferanten ein, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken in ihrer Supply Chain zu bewerten und zu vermeiden. Auffällig ist jedoch, dass weniger als die Hälfte der Befragten (47 Prozent) diese auch von den Lieferanten ihrer Lieferanten (indirekten Zulieferern) einfordern – und dies erhöht die Risiken in der Lieferkette erheblich.

Ineffiziente, nicht automatisierte Methoden

27 Prozent der Umfrage-Teilnehmer gaben an, dass sie die Zertifizierungen in Papierform in einem Aktenschrank aufbewahren. Zwei Drittel der 94 Prozent, die Audits in ihrer Lieferkette durchführen, speichern die Ergebnisse in Datenbanken – wobei 37 Prozent sie in Papierform aufbewahren, bei Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern sind es sogar 46 Prozent. Rund ein Viertel der kleineren Unternehmen speichert die Audit-Ergebnisse in Ordnern auf gemeinsam genutzten Laufwerken oder sogar auf den persönlichen Laufwerken der verantwortlichen Mitarbeiter. 19 Prozent der Befragten nutzen eine Tabellenkalkulation. Damit steigt die Fehleranfälligkeit und die Informationen sind somit schwer zugänglich, sowie zu verwalten und aufzufinden.

Knapp die Hälfte der Befragten (48 Prozent) glauben nicht, dass die Technologie, die sie heute zur Unterstützung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette einsetzen, die relevanten Daten und Kennzahlen vollständig automatisch in ihre Finanzberichterstattung integrieren kann. „Sind diese Informationen nicht in die Systeme für die Finanzberichterstattung integriert, ist die Einhaltung des LkSG eine sehr zeitaufwändige, manuelle Aufgabe, die anfällig für Fehler und Ungenauigkeiten ist und Unternehmen einem hohen Risiko aussetzt“, sagt Karsten Kurella, Enterprise Sales Director bei der K3 Business Technology Group.

Neue Technologien sind erforderlich.

93 Prozent der Befragten sind davon überzeugt, dass sie neue technologische Lösungen benötigen, um das LkSG-Gesetz in ihrem Unternehmen in vollem Umfang umsetzen und einhalten zu können. Nur 30 Prozent der Befragten geben sich sehr zuversichtlich. Sie denken, dass die die Technologie, die sie derzeit zur Speicherung und Aufzeichnung von Zertifizierungen in der Lieferkette verwenden, ihnen die Einhaltung der LkSG-Gesetzgebung vollständig ermöglichen wird. Bei Unternehmen mit 1.000 bis 4.999 Mitarbeitern sinkt dieser Anteil auf nur 14 Prozent. Darüber hinaus erklärten sieben von zehn Unternehmen, dass ihre derzeitige Methode zur Speicherung und Aufzeichnung von Zertifizierungen in der Lieferkette automatisch Warnungen sendet, wenn Zertifizierungen ablaufen. Interessanterweise gaben größere Unternehmen seltener an, dass ihre derzeitige Methode automatisch diese Warnungen sendet. Allerdings können nur 43 Prozent der Unternehmen fehlende oder ungenaue Zertifizierungen automatisch erkennen.

Zur Umfrage
Sapio Research hat die Umfrage unter 100 Entscheidungsträgern im Supply Chain Management im Auftrag des Unternehmens K3 durchgeführt. Ziel der Marktforschung im März und April 2022 war es, herauszufinden, wie Unternehmen auf das Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) am 01. Januar 2023 vorbereitet sind.

Roger Homrich

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