Kopierschutz-Knacker müssen doch schweigen

Der Rechtsstreit vor kalifornischen Gerichten um die Veröffentlichung einer Anleitung, mit der der
Kopierschutz von DVDs überwunden werden kann, geht weiter. Der oberste Gerichtshof des
US-Bundesstaats gab nun doch dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung durch die ‘DVD Copy
Control Association’ statt. Der Verband vertritt die Position, dass mit dem Code für die Anwendung
‘DeCSS’ Geschäftsgeheimnisse preisgegeben würden. Die Gegenseite reklamiert das
Verfassungsrecht auf freie Meinungsäußerung für sich. Dazu gehöre auch die Möglichkeit,
Computercode zu veröffentlichen, argumentiert die ‘Electronic Frontier Foundation’ (EFF).
Die Frage der verletzten Geschäftsgeheimnisse muss jetzt von einer unteren Instanz in
Kalifornien erneut verhandelt werden. Dabei dürfe die Frage des Rechts auf freie Publikation nicht
gänzlich unberücksichtigt bleiben, fordert der Gerichtshof in seinem Urteil.

Die EFF, die sich die Verteidigung der Bürgerrechte im Cyberspace auf die Fahne geschrieben
hat, vertritt unter anderem den Beklagten Andrew Brunner. Er hatte – schon vor dreieinhalb Jahren –
den Code für DeCSS im Internet zum Download angeboten. Das darf er nun vorerst nicht mehr.
Vergleichbare Verfahren gegen Dekodier-Aktivisten in Skandinavien endeten mit Freisprüchen.

Mit der Anwendung lässt sich die Codierung von Spielfilmen auf DVD umgehen, mit der
beispielsweise nur bestimmte Sprach-Versionen ausgespielt werden. Die Codierung, das Content
Scrambling System (CSS), wird aber teilweise auch als Kopierschutz eingesetzt.

Silicon-Redaktion

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