In Deutschland starten die ersten Projekte: “Open-Content”-Lizenzen ermöglichen einen freien Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Gedankengut wie Texten, Datenbanken, Webseiten, Musik und Bildern. Damit wird das für Software geltende Open-Source-Lizenzmodell auf andere Inhalte übertragen. Der C.H.Beck Verlag und die Deutsche Behindertenhilfe “Aktion Mensch” haben jetzt erstmals Texte und Webseiten als Open Content zur Verfügung gestellt.
Die zugehörigen Lizenzbestimmungen sind vom Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software für das Kompetenznetzwerk Universitätsverbund MultiMedia NRW entwickelt worden, heißt es in einer Meldung. Anders als im Bereich der Software finden sich für Open Content bisher jedoch nur einzelne, teils laienhaft gestaltete Lizenzentwürfe. Um den vielen unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden, besteht jedoch ein großer Bedarf nach vielen unterschiedlichen Lizenzen.
So nutzt die Deutsche Behindertenhilfe beispielsweise die Lizenz für die freie Nutzung von unveränderten Inhalten. Diese Lizenz erlaubt jegliche Nutzungshandlungen, aber keine Bearbeitung des zugrunde liegenden Werkes. Der genannte Verlag nutzt dagegen die Lizenz für freie Inhalte. Sie ist nach dem Modell einer Copyleft-Lizenz gestaltet und erlaubt den Gebrauch des Werkes in weitem Umfang.
So kann beispielsweise jedermann einen solchen Inhalt auf seiner Internetseite zugänglich machen, verändern und in Papierform verbreiten, sofern die Verpflichtungen aus der Lizenz eingehalten werden. Dazu gehört unter anderem, dass Veränderungen ebenfalls nur unter der Lizenz für Freie Inhalte veröffentlicht werden dürfen und ein anderer Titel verwendet werden muss.
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