BGH spricht Kopplungsangebot von Internet, Telefon und Strom frei

Mit diesem Beschluss schmetterte der Bundesgerichtshof (BGH) eine Klage der Deutschen Telekom gegen einen Konkurrenten entgültig ab. Die Telekom warf den Unternehmen vor, mit einem unstatthaft günstigen Kopplungsangebot seine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen. Der Telefon-Anbieter hatte in Zusammenarbeit mit einzelnen Stadtwerken den Strombezug gemeinsam mit einem Telefon- und Internet-Anschluss für einen monatlichen Grundpreis von 44 Euro angeboten.
Zwar räumte der BGH eine marktbeherrschende Stellung der Stadtwerke ein, die insgesamt  96 Prozent der Endabnehmer mit Strom versorgen, jedoch handele es sich hierbei nicht um einen Verstoß gegen das Kartellrecht. Ein Missbrauch dieser Stellung liege nicht vor, da der Kunde frei wählen ob er lediglich den Strom von dem Anbieter beziehen oder das Kopplungsangebot von Strom und Telefon nutzen wolle.

Es bestehe keinerlei Hinweis dafür, dass der Beklagte seine Konkurrenz behindere. Ein solches Angebot sei nur rechtswidrig, wenn dadurch der Marktzutritt für andere Wettbewerber beschränkt oder gar verhindert würde. Dafür bestünden jedoch keinerlei Anhaltspunkte. Auch das Landgericht und das Oberlandgericht in München hatten die Klage zuvor schon abgelehnt. Somit ist es besiegelt: Der attraktive Dreier von Telefon, Internet und Strom ist unbedenklich und erlaubt.

Silicon-Redaktion

Recent Posts

Ransomware „Marke Eigenbau“

Ransomware-as-a-Service ist ein lukratives Geschäft und in den Händen professionell organisierter Gruppen. Jetzt können Kriminelle…

11 Stunden ago

Bad Bots: Risikofaktor mit hohen Folgekosten

Bad Bots richten nicht nur wirtschaftlichen Schaden an. Laut dem Bad Bot Report von Imperva…

1 Tag ago

IT-Verantwortliche setzen auf KI-Hosting in Europa

Studie von OVHcloud verdeutlicht Stellenwert von Datenresidenz und Datensouveränität bei KI-Anwendungen.

2 Tagen ago

Studie: KI-Technologie unverzichtbar für zukunftsfähige Paketlogistik

Mit KI können Unternehmen der Paketbranche Prozesse optimieren, Kosten einsparen und sich zukunftssicher aufstellen.

2 Tagen ago

Microsoft Teams in der öffentlichen Verwaltung

Land Niedersachsen schließt datenschutzrechtliche Vereinbarung mit Microsoft zur Nutzung von Teams ab.

3 Tagen ago

Diebstahlsicherung mit KI

Ein Großteil der Inventurdifferenzen im deutschen Einzelhandel wird durch Ladendiebstähle verursacht.

3 Tagen ago