Mails, die bei dem Verschicken auf einem Server zwischengespeichert werden, dürfen jetzt rechtmäßig auch ohne Gerichtsbeschuss von Behörden oder anderen gelesen werden. Das oberste Berufungsgericht in Boston hat hierzu ein Präzedenz-Urteil gesprochen.
Das Gericht hat damit ein älteres Urteil, mit dem auch digitale Medien in das Gesetz gegen Abhöraktionen eingebunden wurden, de facto aufgehoben. Voraussetzung ist, dass eine elektronische Nachricht, zumindest für den Bruchteil einer Sekunde auf einem Server eines Dritten zwischengespeichert wird. Experten erklärten jetzt, dass auch VoIP oder generell Telefonate, die über das Netz geführt werden, so ohne jeglichen Gerichtsbeschluss abgehört werden dürfen.
Andere Beobachter des Prozesses glauben jedoch, dass wegen der sehr restriktiven Regelungen der einzelnen Internet Service Provider (ISP) das neue Gesetz für die meisten Nutzer sehr geringe Auswirkungen haben werde.
Mit autonomen Pentests aus der Cloud lassen sich eigene Schwachstelle identifizieren.
"Das Grundprinzip der Zero Trust Architektur hat sich bis heute nicht geändert, ist aber relevanter…
Die Drogeriekette Rossmann wird ihr neues Zentrallager in Ungarn mit Software von PSI steuern.
Automobilhersteller planen, Quantentechnologie zunehmend auch bei fortschrittlichen Fahrerassistenzsystemen (ADAS) einzusetzen.
Blue Yonder soll mehr Nachhaltigkeit entlang der Lieferkette der internationale Brauerei ermöglichen.
Davon gehen laut der aktuellen Studie „Performance-Treiber 2024“ acht von zehn Industrieunternehmen aus.