Gericht erteilt Freibrief für Mail-Kontrolle

Mails, die bei dem Verschicken auf einem Server zwischengespeichert werden, dürfen jetzt rechtmäßig auch ohne Gerichtsbeschuss von Behörden oder anderen gelesen werden.

Mails, die bei dem Verschicken auf einem Server zwischengespeichert werden, dürfen jetzt rechtmäßig auch ohne Gerichtsbeschuss von Behörden oder anderen gelesen werden. Das oberste Berufungsgericht in Boston hat hierzu ein Präzedenz-Urteil gesprochen.
Das Gericht hat damit ein älteres Urteil, mit dem auch digitale Medien in das Gesetz gegen Abhöraktionen eingebunden wurden, de facto aufgehoben. Voraussetzung ist, dass eine elektronische Nachricht, zumindest für den Bruchteil einer Sekunde auf einem Server eines Dritten zwischengespeichert wird. Experten erklärten jetzt, dass auch VoIP oder generell Telefonate, die über das Netz geführt werden, so ohne jeglichen Gerichtsbeschluss abgehört werden dürfen.

Andere Beobachter des Prozesses glauben jedoch, dass wegen der sehr restriktiven Regelungen der einzelnen Internet Service Provider (ISP) das neue Gesetz für die meisten Nutzer sehr geringe Auswirkungen haben werde.