Alle neu zugelassenen LKW und Busse werden ab August mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet. Deutschland setzt damit eine EU-Verordnung um. Diese schreibt vor, den mechanischen Fahrtenschreiber abzulösen. So sollen die Lenk- und Ruhezeiten von LKW- und Busfahrern und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen besser überwacht werden.
Der digitale Fahrtenschreiber besteht aus Chipkarten und einem Kontrollgerät. Ingesamt gibt es vier Chipkarten: Fahrerkarte, Werkstattkarte, Kontrollkarte und Unternehmerkarte. Alle Karten sind mit einem Mikroprozessorchip ausgestattet.
Vor Beginn der Fahrt legitimiert sich der Fahrer mit seiner Chipkarte gegenüber dem Kontrollgerät. Die Karte bleibt während der Fahrt im Gerät. Ein Sensor im Motorraum gibt die dort ermittelten Daten an den Fahrtenschreiber weiter, der diese auf der Chipkarte speichert. Wird der Fahrer kontrolliert, kann die Polizei mit der Kontrollkarte die Daten auslesen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat Giesecke & Devrient damit beauftragt, die für die Personalisierung und Versendung der Chipkarten notwendige Infrastruktur zu liefern und bis zum Herbst 2004 in Betrieb zu nehmen.
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