Genau ein Jahr bevor in Deutschland ein Gesetz zur Entsorgung von Elektroschrott in Kraft tritt, droht dem Bundesumweltministerium Ungemach von Seiten der Händler. Sie wollen den Elektroschrott nicht – wie in einem Referentenentwurf vorgesehen – kostenlos zurücknehmen. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) begrüßte dagegen das Papier. In einer Reihe von Fragen gebe es aber weiteren Handlungsbedarf.
“Wenn ein Händler bei seinem Kunden als freiwilligen Service ein Elektroaltgerät abholt, muss er dies auch in Rechnung stellen dürfen”, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Einzelhandels (HDE), Holger Wenzel. Der Bitkom sieht wiederum keine Rechtsgrundlage für die vorgesehene Haftung der Unternehmen für Altgeräte, die bereits vor zehn oder 20 Jahren von zum Teil nicht mehr existierenden Anbietern verkauft wurden. Man akzeptiere jedoch den Vorschlag des Umweltministeriums, die finanzielle Verantwortung für Logistik, Sortierung, Demontage und das Recycling zu übernehmen.
Ab August kommenden Jahres sollen Verbraucher kaputte Fernseher, Computer und anderen Elektroschrott bei kommunalen Sammelstellen abliefern können. Ein entsprechendes Gesetz soll bis Ende dieses Jahres verabschiedet werden. Demnach müssen dann auch Hersteller und Importeure die Entsorgung der Altgeräte in eigener Regie durchführen.
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