Ein Dickicht aus Verordnungen und Gesetzen im Zusammenhang mit der Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte sorgt im europäischen Binnenmarkt für Chaos. “Was die Bestimmungen zum Elektroschrott angeht ist Europa ein Flickenteppich”, sagte IT-Rechtsexperte Stefan Schuppert von der Anwaltskanzlei Lovells gegenüber dem Handelsblatt. Die Richtlinie beschert vielen Herstellern massive Planungsunsicherheit.
Gleichzeitig läuft der Countdown unerbittlich. Bereits im März ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz zur Rücknahme und umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten in Kraft getreten. Ab dem 13. August sind die Hersteller demnach dazu verpflichtet, ihre in Verkehr gebrachten Haushaltsgeräte, Computer oder Handys zurückzunehmen und zu entsorgen.
Die Frist zur Registrierung bei der EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte-Register) läuft seit 1. Mai – dort sollen sich die Hersteller und Importeure registrieren, auf die dann nach Marktanteilen die Kosten entfallen. Derzeit streiten die Juristen noch darum, ob die Europa-Gesellschaft des jeweiligen Herstellers oder der nationale Vertriebspartner beim EAR vorstellig werden muss.
Mehr noch: derzeit ist noch nicht einmal klar, welche Artikel unter das Gesetz fallen. So streiten die Experten darüber, ob auch Nachrüstbauteile ohne eigenständige Funktion – etwa Festplatten oder Hauptplatinen – vom Hersteller anzumelden sind. Die deutschen Gesetzgeber sagen, mit nur wenigen Ausnahmen, “Ja”. Die österreichischen Nachbarn beantworten diese Frage grundsätzlich mit “Nein”. Von den meisten EU-Staaten gibt es noch gar keine offizielle Stellungnahme.
Für die Unternehmen wird die Sache dadurch nicht gerade leichter. “Jedes der 25 EU-Länder hat die Elektroschrott-Richtlinie anders interpretiert”, klagt beispielsweise Renate Augustynak, Leiterin der Umweltabteilung bei Sony Deutschland. Die Lösungen in Deutschland ließen sich deshalb kaum auf die anderen Länder übertragen.
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