Bundesregierung bewilligt IT-Gelder ohne gesetzliche Grundlage

Das Problem ist, dass die von Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Eröffnungsrede zur CeBIT angekündigte F+E-Initiative (Forschung und Entwicklung) neu ins Leben gerufen worden ist.

Denn die Verfassung schreibt vor, dass vor der Verabschiedung des Etats nur solche Investitionen bewilligt werden dürfen, die in bestehende Projekte fließen sollen. So heißt es in den Vorschriften zur so genannten vorläufigen Haushaltswirtschaft in Artikel 111 des Grundgesetzes, dass nur solche Ausgaben erlaubt sind, “die nötig sind, um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen oder um die rechtlich begründeten Verpflichtungen des Bundes zu erfüllen”. Beides trifft in diesem Fall aber nicht zu.

Dennoch: das Bundesfinanzministerium will die Ressorts nicht daran hindern, “trotz vorläufiger Haushaltsführung auch neue Projekte anzuschieben”, sagte ein Sprecher des Hauses der Financial Times Deutschland. Sollte es verfassungsrechtliche Probleme geben, werde die Rechtsauslegung der Regierung “nachgeliefert”.

Deckungsgleich haben sich auch andere geäußert. “Ein Aufschub von Vorhabenbewilligungen wäre mit Blick auf die politisch gewollte rasche Umsetzung des 6-Milliarden-Programms und die Bedeutung für Wachstums- und Beschäftigungsimpulse unverantwortlich”, heißt es nach eigenen Angaben in einem der Zeitung  vorliegenden Schreiben der Staatssekretäre Michael Thielen (Forschung) und Georg Wilhelm Adamowitsch (Wirtschaft) an das Finanzministerium.

Die Debatte über den Bundeshaushalt 2006 durch Bundestag und Bundesrat steht noch aus und im Juli soll der Etat dann im Gesetzblatt öffentlich gemacht werden. Erst dann dürfte der Finanzminister Peer Steinbrück die Investition also bewilligen. Dass es hier Ärger geben könnte, davor hatten die Ministerien für Forschung und Wirtschaft das Finanzministerium bereits gewarnt, berichtet das Blatt.

Silicon-Redaktion

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