Dagegen wehrt sich aufs Schärfste die Gesellschaft für Informatik (GI). Das “Denkmodell des Bundesministeriums des Innern (BMI)” sei entschieden abzulehnen. Es gehe nicht an, die bei der Einführung des neuen Personalausweises entstehenden Kosten durch den Verkauf der Daten des zukünftigen – ab 2008 auszugebenden – elektronischen Personalausweises an Unternehmen zu finanzieren, so die GI.
Schließlich werde der neue ePersonalausweis nicht nur Name und Adresse enthalten, sondern neben der Unterschrift, Fingerabdrücken und Gesichtsbild auch andere biometrische Daten: Sie lassen Aussagen erwarten über die aktuelle Gesundheit, über Anlagen zu Süchten und Erbkrankheiten bis hin zu Aussagen über die relative Lebenserwartung und über die sexuelle Orientierung von Männern.
Damit werden die Käufer von solchen Daten in die Lage versetzt, unbegrenzte Kontrolle und Verwertung zu praktizieren. Denkbar ist laut GI, die Bürger informationell und auch gesundheitlich zu durchleuchten. Die Kombination des Namens und der Anschrift mit biometrischen Merkmalen führt zu Auswertungs- und Überwachungsmöglichkeiten, die nicht mehr transparent sind.
“Es kann nicht Aufgabe der Regierung eines demokratisch verfassten Staates sein, Interessierten einen vollständigen und nicht mehr beherrschbaren Zugriffs auf personenbezogene Daten seiner Bürger zu ermöglichen oder auch nur zu erleichtern”, stellt Hartmut Pohl klar, Sprecher des GI-Arbeitskreises Datenschutz und IT-Sicherheit.
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