Demnach hat ein Richter am zuständigen US-Gericht dem Konzern zugestanden, dass die Klage von SCO nicht ganz so weit gefasst werden muss, wie von dem Kläger beabsichtigt.
Zwar wurde der Vorwurf, Unix-Code, auf den SCO ein Patent besitzen soll, zu nutzen, nicht dadurch berührt. Doch Richter Brooke Wells gestand IBM zu, dass der Umfang der Klage etwas eingeschränkt werden soll. Dies hatte IBM offenbar beantragt und dem Antrag wurde jetzt statt gegeben.
Demnach sind die Formulierungen in der Klageschrift zu allgemein und sollen spezifiziert werden, wenn sie aufrecht erhalten bleiben sollen. Die kleinere Softwarefirma, der Geldgier vorgeworfen wird, hält IBM entgegen, der Konzern habe den betreffenden Unix-Code nicht nur selbst gebraucht. Er habe die Code-Zeilen sogar mit der Unix-Community geteilt. Die Klageschrift bleibt demnach, laut dem Wells-Entscheid, im Nebulösen verhaftet. Der Gerichtstermin, bei dem alles auf den Tisch kommt, was die Vorverhandlungen übrig lassen, wird nicht vor 2007 erwartet.
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