Musikindustrie unterliegt im Filesharing-Prozess

Der Fall hat eine lange Vorgeschichte. Im November 2004 hatte Capitol Records Klage gegen Deborah Foster eingereicht. Sie habe, so der Vorwurf, illegal Musik im Internet verbreitet und somit Urheberrechte verletzt. Rund ein halbes Jahr später wurde die Klage auch auf Fosters Tochter Amanda ausgeweitet. Die Identität der beiden wurde durch die benutzte IP-Adresse beim Provider ermittelt.

Im Dezember 2005 dann gab das Gericht der Musikindustrie im Grundsatz Recht. Eine außergerichtliche Einigung schlug Deborah Foster jedoch aus, stattdessen erhob sie selbst Klage beim zuständigen Bezirksgericht. Die Kläger hätten keinerlei Beweise für ihre Anschuldigungen vorgebracht, zudem habe sie zu der fraglichen Zeit keinen funktionsfähigen Computer besessen.

Um möglichen Konsequenzen aus dieser Gegenklage zu entgehen, beantragte Capitol Records daraufhin die Abweisung der eigenen Klage. Der zuständige Richter Lee West gab diesem Antrag jetzt im wesentlichen statt. Klage und Gegenklage sind somit nichtig.

Allerdings entschied er auch – und damit hatte die Musikindustrie nicht gerechnet – dass Deborah Foster die “siegreiche Partei” ist und Capitol Records deshalb ihre Anwaltskosten tragen muss. Der Ausgang des Verfahrens hat Präzedenzcharakter, deshalb ist jetzt damit zu rechnen, dass jetzt weitere, ähnlich gelagerte Fälle eingestellt werden.

Silicon-Redaktion

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