Data Retention in der EU im Zeichen der Geheimdienste

Die europäischen Geheimdienste und niemand sonst schreibt angeblich die neuen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung der EU (Data Retention).

Zunächst wurde die Idee im deutschen Telekommunikationsgesetz geboren: die monatelange Speicherung von persönlichen Verbindungsdaten durch staatliche Organe. Unter dem Eindruck der Anschläge von London und Madrid wurde eine Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ein gesamteuropäisches Thema, das seither diskutiert und nach und nach in eine Richtlinie gegossen wird. Und zwar eine, bei der vor allem die Geheimdienste die Feder der EU-Abgeordneten geführt haben sollen, so hieß es in einem Bericht des ORF.

Demnach sitzen sie bei der Umsetzung der umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in technische Standards am Tisch, hieß es. Briten, Holländer und Deutsche stünden beispielsweise hinter den aktuellen Standards. Es werde nach dem Muster des Überwachungsstandards ETSI ES 201 671 und seiner Nachfolger verfahren. Dessen Schnittstelle, ein Switch also, befinde sich bereits bei nahezu allen Mobilfunkfirmen europaweit im Einsatz. Ob die Überwachung, die erst noch in Gesetzesform gebracht werden muss, bereits vollzogen wird, ließ sich demnach nicht feststellen.

An den Rahmenbedingungen arbeite neben einem Spezialist der niederländischen Geheimdienst-Abteilung PIDS (Platform Interceptie, Decryptie en Signaalanalyse), die noch relativ unbekannt ist, auch das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz, das zusammen mit der Deutschen Telekom beispielsweise die Arbeit an dem Schriftstück ‘DTR/LI-00044’ sponsern soll. Dieses gebe ein Sicherheitsregelwerk vor, wie die Daten an der Schnittstelle und der Netzwerkumgebung abzusichern seien. Parallel dazu werde der eigentliche Schnittstellen-Standard von einem anderen Sponsoren-Konsortium entwickelt, das unter der Führung des britischen Home Office und eines Mitarbeiters des MI5 stehen soll, der in den Arbeitsgruppen der EU tätig sein soll. Auch das FBI soll an den Vorarbeiten beteiligt sein, so der Bericht.

Vorratsdatenspeicherung in privatwirtschaftlicher Hand steht jedoch auf einem ganz anderen Blatt: Google ist beispielsweise bereits am Freitag wegen der Speicherung von Suchanfragen in das Visier von EU-Datenschützern geraten. Mit der Bevorratung der Suchanfragen verletze der Suchmaschinenspezialist möglicherweise die europäischen Datenschutzgesetze. Dabei geht es, laut Bloomberg, den EU-Datenschützern zu weit, dass neben der ID und Cookies auch die Suchbegriffe und -ergebnisse bis zu zwei Jahre lang gespeichert würden, was die Erstellung von detaillierten Profilen für die Werbung ermögliche. Eine Stellungnahme von Google zu den Vorwürfen wird in den nächsten Wochen erwartet. Wie die Diskussion ausgeht, ist laut Greg Sterling, Analyst und Mitgründer von Sterling Market Intelligence, auch für die USA interessant.