Bundeskartellamt kritisiert Facebooks Datensammlung

Vor allem in der Sammlung von Nutzerdaten aus Drittquellen, also anderen Webseiten oder digitalen Plattformen, stoßen sich die Wettbewerbshüter aus Bonn.

Facebook handelt laut Ansicht des Bundeskartellamtes missbräuchlich, in dem es von den Nutzern verlangt, “unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammeln und mit dem Facebook-Konto zusammenführen zu dürfen”.

Facebook habe laut Ansicht des Kartellamtes auch eine Marktbeherrschende Stellung bei sozialen Netzwerken, wie aus einer ersten rechtlichen Einschätzung des Bundesamtes im Kartellverfahren gegen die US-Plattform hervorgeht.

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Facebook will in dem 2016 angestrengten Verfahren mit den Behörden kooperieren, teilt eine Unternehmenssprecherin mit. Allerdings weist das Unternehmen diese Vorwürfe zurück. Facebook zeige laut eigener Ansicht kein Anzeichen eines dominanten Unternehmens.

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Vor allem die Datensammlung außerhalb des sozialen Netzwerks sieht Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes als problematisch an. Diese Daten werden dann mit den Informationen des Facebook-Kontos zusammengeführt. “Mithilfe von Schnittstellen fließen auch dann Daten an Facebook und werden dort gesammelt und verwertet, wenn man andere Internetseiten besucht”, so Mundt weiter.

Selbst wenn ein Nutzer nur eine Seite besucht, auf der ein “Gefällt Mir-Button” eingebettet ist, fließen Daten über einen Nutzer an Facebook ab. Das aber, so kritisiert das Bundeskartellamt, sei den Meisten Nutzern nicht bewusst. Und hier vermuten die Wettbewerbshüter einen weiteren Verstoß von Facebook.

“Wir sehen nach dem jetzigen Stand der Dinge auch nicht, dass zu diesem Verhalten von Facebook, dem Daten-Tracking und der Zusammenführung mit dem Facebook-Konto, eine wirksame Einwilligung der Nutzer vorliegt.” Daher so Mundt weiter, verstoße Facebooks Datensammlung gegen “zwingende europäische Datenschutzwertungen.”

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Auch dass dem Anwender derzeit kaum alternativen möglich sind, stört die Kartellwächter. Denn die Nutzer können entweder das “Gesamtpacket” akzeptieren oder eben den Dienst nicht nutzen. Der Nutzer könne auch nicht damit rechnen, dass bei der Nutzung von Diensten außerhalb von Facebook an das Netzwerk Daten weiter geleitet werden. Hier fordert das Kartellamt wirksame Mechanismen, um die Datensammlung durch das US-Netzwerk zu begrenzen.

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