Ungewöhnlich ist aus Sicht von Laien, dass in dem jetzt verbindlich gewordenen Vertragsmuster, erstmals die Gesamtverantwortlichkeitt des Auftragnehmers für die Funktionsfähigkeit des IT-Systems insgesamt fixiert wurde. Das klingt danach als habe sich bislang ein Gesamtunternehmer aus der Verantwortung für IT-Projekten stehlen können, solange er nachweisen konnte, dass die Einzelkomponenten funktionieren.
Aufschlussreich ist darüber hinaus der Hinweis in der Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums, wonach die Verfügung erlassen wurde, nachdem langwierige Verhandlungen zu keiner Einigung mit den einschlägigen Wirtschaftsverbänden geführt hatten.
Da das Ministerum eine ganze Reihe ähnlicher Richtlinien für IT-Planung und IT-Beschaffung erlassen hat, sei darauf hingewiesen, dass es sich hier um die ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) handelt.
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