Die Musterklage eines Anlegers, der beim zweiten Börsengang T-Aktien gekauft hat, soll in einem parallelen Verfahren verhandelt werden, dessen Termin noch nicht fest steht. “Wir lassen das liegen, bis wir sehen, wie es im ersten Verfahren vorangeht”, hieß es beim Gericht.

Der Pensionär wirft der Telekom vor, dass der Konzern die Kaufverhandlungen mit dem US-Mobilfunkanbieter Voicestream verschwiegen habe – damals die Nummer sechs auf dem US-Mobilfunkmarkt. Der Kaufpreis von 40 Milliarden Euro sei zu hoch gewesen und habe die Schuldenlast der Telekom auf 70 Milliarden Euro erhöht. Zudem habe der Bonner Konzern den Wert seiner Immobilien für den dritten Börsengang schöngerechnet. Das alles habe zu einem späteren Kursverlust der T-Aktie geführt.

Die Telekom weist die Behauptungen zwar zurück – hat in den USA in einem entsprechenden Verfahren jedoch eingelenkt. Der Konzern schloss mit den Klägern einen Vergleich und zahlte 120 Millionen Dollar. Die Telekom wollte damit wohl Zahlungen abwenden, wie sie die Aktionäre anderer Konzerne erhielten. So wurden den Worldcom-Aktionären nach der Pleite 6,2 Milliarden Dollar zugesprochen, die Enron-Aktionäre erhielten 7,2 Milliarden Dollar.

In Deutschland beträgt der Streitwert 80 Millionen Euro. Als Zeugen geladen sind unter anderem Ron Sommer, sein glückloser Nachfolger Kai-Uwe Ricke und der amtierende Finanzvorstand Karl-Gerhard Eick. Ein Urteil wird frühestens im Jahr 2010 erwartet. Danach können beide Parteien noch vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Das Verfahren dürfte sich so noch Jahre hinziehen. Verlieren die beiden Kläger, müssen sie laut KapMuG nicht allein zahlen – die Kosten werden auf alle 16.000 Kläger aufgeteilt. Entscheiden die Richter für die Kläger, muss die Telekom zahlen.

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Silicon-Redaktion

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