Internet am Arbeitsplatz: CIOs können Privatnutzung nicht unterbinden

Zunächst ist klar: Fast jeder tut es. 70 Prozent der deutschen Arbeitnehmer nutzen das Internet im Büro für private Zwecke. Das hat eine Umfrage des Sicherheitsexperten Avira ergeben. Jeder Fünfte geht demnach am Arbeitsplatz “hin und wieder, aber maximal 30 Minuten am Tag” zu persönlichen Zwecken ins Internet, beispielsweise um E-Mails an Freunde zu schreiben oder persönliche Dinge zu recherchieren.

Private Internetnutzung im Büroalltag ist durchaus verbreitet und weitgehend geduldet, denn: “Für die Unternehmen gestaltet es sich schwierig, das private Surf-Verhalten zu unterbinden”, so Tjark Auerbach, Gründer und Geschäftsführer von Avira.

“Viele Arbeitsschritte werden mittlerweile via Internet erledigt. Ein Surf-Verbot würde sich darüber hinaus negativ auf das Betriebsklima auswirken”, sagte Auerbach weiter. “Nur sechs Prozent der Befragten gaben an, dass ihr Arbeitgeber relevante Seiten wie die der E-Mail-Provider gesperrt hat. Fast ein Viertel der Befragten akzeptiert jedoch das Verbot des Arbeitgebers und unterlässt die private Internetnutzung am Arbeitsplatz.”

Basis für die Aussagen Auerbachs ist eine Umfrage: Avira hat im Februar 2918 Besuchern seiner Webseite free-av.de die “Gewissensfrage des Monats” gestellt: “Hand aufs Herz, surfen Sie privat am Arbeitsplatz?”

Das Unterbinden von privaten Surfgängen gestaltet sich für CIOs als äußerst schwierig, in den meisten Fällen ist es sogar unmöglich. Das Internet ist als Recherchemedium in den meisten Firmen unabdingbar geworden. Eine Reglementierung der Nutzung, um die private Nutzung einzuschränken oder gar zu unterbinden, würde eine Betriebsvereinbarung voraussetzen. Dabei müssen auch die Arbeitnehmervertreter hinzugezogen werden – ein langwieriger und durchaus kostenintensiver Prozess, da auch Anwälte hinzugezogen werden müssen. Aus diesem Grund finden sich solche Vereinbarungen in hiesigen Unternehmen eher selten.

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Silicon-Redaktion

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  • CIOS können Privatnutzung des Internet unterbinden
    Unglücklicher bis schlechter Artikel. Einige Wahrheiten stecken schon drin, aber die rechtlichen Aussagen sind höchst umstritten. Es ist zum Beispiel keine Betriebsvereinbarung notwendig, wenn man von Anfang an die private Nutzung verboten hat (ich verweise auf das Direktionsrecht); eher im Gegenteil: Wenn private Nutzung von Internet und Email erlaubt ist, müssen Nutzer der Einsicht in ihren Email-Account ausdrücklich zustimmen, sodass hier eine Betriebsvereinbarung Rechtssicherheit schaffen muss (zum Beispiel für den Mitarbeiter, der die Datensicherung durchführt, oder für Email-Archivierung, Vertretungsfall...)
    Der Grundtenor kommt bei mir an mit: "Surft Leute, euch kann nichts passieren!" Würden Sie einem Mitarbeiter nachsehen, wenn er auf einer Dienstreise einen privaten Umweg mit abrechnet? Im Prinzip ist ja das private Surfen (auch in den Pausen) nichts Anderes.

  • GF
    In dem Artikel sind gleich mehrere Fehler, der grösste ist wohl, die Umfrage für voll zu nehmen. Eine Selbstbeschränkung auf weniger als 30 Minuten privater Surfzeit mögen sich die Befragten vielleicht vornehmen, eingehalten wird sie selten. Wir haben da ein paar Betriebe, in denen man am Freitag Nachmittag, wenn die Ebayversteigerungen in die heisse Phase gehen, eigentlich auch gleich Feierabend machen könnte. Und die Antwort auf die Frage, ob die Teilnehmer in unseren Schulungen schon alle einen Internetzugang hätten, wird recht häufig mit der Bemerkung verneint, man hätte ja Internet im Büro.
    In den von uns betreuten Firmen ist die private Nutzung von Internet und Mail jedenfalls meist verboten.

  • Stimme Herrn Feldbauer zu...
    ...das ist die typische Reaktion auf unbequeme Aufgaben: Können wir ja sowieso nicht durchsetzen! Doch, wir können!

    So wie es Geschwindigkeitsübertretungen, Diebstahl und mehr Verstöße und Rechtsbrüche gibt, wird es auch privates surfen geben, selbst wenn es verboten ist. Aber deswegen die Schleußen öffnen? Nein!! Wir haben in den letzten 2 Jahren 3 Kündigungen problemlos "durchbekommen" und haben ein Super-Betriebsklima. Bei uns ist von Anfang an per Zusatz zur Arbeitsordnung privat surfen und emailen verboten. Der Entwurf unter Mitarbeit des Betriebsrates war nach 14 Tagen unter Dach und Fach!

    Pornografische, radikale, etc., Seiten sind per Webfilter nicht erreichbar, ebenso Shopping, Sport- und ähnliche Freizeitseiten.

    Werden Seiten geschäftlich benötigt, die eigentlich gesperrt sind, kommen diese nach Freigabe in eine Whitelist.

    Noch ein Punkt: Wenn ein/e minderjährige/r (event. Azubbi) Zugang zu beispielsweise pornographischen Seiten erhält, macht sich der Arbeitgeber strafbar!

    Wie jeder Business Process, Qualitätsmanagement oder Datenschutz, alles bedeuted einen gewissen Aufwand. Nur weil surfen ja so "toll und motivierend" ist, hier auf die notwendige und sinnvolle Kontrolle zu verzichten, ist unprofessionell!!

  • Und trotz Verbot wird privat gesurft...
    so zeigt es anscheinend der Beitrag von Herrn Mages.
    (Ich nehme mal an Sie hatten am 25.04.08 um 09:51 nicht gerade Urlaub.) Die Veröffentlichung solcher Kommentare ist wohl kaum dienstlich veranlasst, oder?

    Dies zeigt eigentlich die ganze Problematik auf, denn das Lesen
    solcher Meldungen kann für den Arbeitgeber auch nützlich sein
    (Stichwort: Weiterbildung des AN), wäre aber bei explizitem Verbot der privaten Internetnutzung ein Kündigungsgrund.

    Eigentlich kann der AG froh sein, wenn (natürlich in begrenztem
    Rahmen) das Internet privat genutzt wird (ähnlich den privaten
    Telefongesprächen), da andernfalls die AN "pünktlich" Feierabend
    machen müssten nur um ein 5-minütiges Telefonat zu führen oder 2
    E-Mails zu erstellen. Die in manchen Firmen üblichen Überstunden, wenn es im Projekt mal eng wird, wären damit gar nicht mehr möglich.

  • Grobe Fehler - Vorsicht bei Einwilligungen
    Der Artikel steckt wirklich voller Fehler. Die gröbsten meiner Meinung nach sind:
    - Wenn die private Nutzung erlaubt ist, gibt es keine Möglichkeit, eine Inhaltskontrolle durchzuführen, denn das Fernmeldegeheimnis nach TKG muß gewahrt sein. Auch eine Betriebsvereinbarung kann daran nichts ändern, da ein Betriebsrat nicht in der Position ist, einem Mitarbeiter ein Grundrecht zu nehmen.
    - Die Datenschutzbeauftragten der Länder weisen öfters darauf hin, dass eine Einwilligung nie als Basis in einem Arbeitsverhältnis genommen werden sollte. Der Hintergrund ist, dass in der Regel davon ausgegangen wird, dass diese nicht freiwillig erklärt wurde und somit unwirksam ist.

  • Private Internetnutzung trotz Verbot in der Betriebsvereinbarung
    Hallo!

    Ich habe mal eine Frage: weiß jemand, wie es mit der rechtlichen Grundlage aussieht, wenn man eine Betriebsvereinbarung unterschrieben hat, in der die private Internetnutzung und eMail verboten ist, aber nicht explizid außerhalb der Arbeitszeit (z.B. Mittagspause, außerhalb der Gleitarbeitszeit etc.)?

    Sollte man bei einem Verdacht des AG, das Internet während der Arbeitszeit genutzt zu haben, die Einwilligung zur "Veröffentlichung" der Internetdaten geben?

    Vielen Dank im Voruas für Ihre Antworten!

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