Vertreter der EU-Kommission und der US-Behörden sollen derzeit unter Ausschluss der gewählten Parlamentarier beraten, wie so etwas aussehen könnte, berichtete ORF.at. Das neue Copyright-Abkommen könnte besonders Tauschbörsenbenutzer kriminalisieren, wenn bald auch in Europa ohne besonderen Anlass Laptops, iPods und andere Datenträger durchsucht werden können.

Allerdings liegt bereits eine diesbezügliche EU-Richtlinie vor. Sie heißt IPRED2 und wurde in einem demokratischen Prozess diskutiert, abgeändert und passierte das Parlament. Nun verhandelt die EU-Kommission mit den USA, der Schweiz, Japan und Kanada über ein Abkommen, das viel weiter geht. Wie die Website WikiLeaks unter Berufung auf einen Bericht aus Kanada meldete, gibt es bereits Entwürfe. Jetzt sickerte durch, dass in Absatz drei des aktuellen Diskussionspapiers strafrechtliche Maßnahmen vorgesehen seien – auch gegen ganz gewöhnliche Tauschbörsennutzer, die urheberrechtsgeschützte Dateien ohne kommerziellen Hintergrund tauschen. Ausdrücklich erwähnt werden hier iPods und Laptops als Mittel des Transports der geschützten Inhalte.

Pikanterweise wurde eine ähnliche Passage, die in einem Entwurf von IPRED2 vorgesehen war, auf Beschluss der Parlamentarier entfernt. Das Abkommen mit dem Namen Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) soll auf einem der beiden kommenden G-8-Gipfel bis Jahresende beschlossen werden. ACTA richtet sich gegen Produktpiraterie aller Art, bis hin zu ‘Internet-Piraterie’, hieß es weiter. Auf dem G8-Gipfel sind unter anderem Medienkonzerne wie Bertelsmann (Deutschland), Vivendi Universal (Frankreich) EMI und Virgin (Großbritannien) vertreten, die den Tauschbörsenmarkt sehr kritisch beäugen.

“Alles, was recht ist, aber hier wird die europäische Meinungsbildung und die Gesetzeswerdung präjudiziert”, sagte die grüne EU-Abgeordnete Eva Lichtenberger, Expertin für geistiges Eigentum. Bei diesem Abkommen würden “unzulässigerweise Partikularinteressen diesseits und jenseits des Atlantik” – nämlich jene der Musik- und Filmindustrie – höher bewertet als EU-Parlamentsbeschlüsse, setzte sie demnach hinzu. In Blogs wird bereits lebhaft darüber diskutiert, wie lange die Durchsuchung eines 60G-iPods nach illegalen Musikstücken am Zoll dauern könnte.

Silicon-Redaktion

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  • Überwachungsstaat
    Die Raffgier einiger Unternehmen und Branchen treibt immer neue Blüten. Der Zoll sollte stattdessen deutlich mehr die Importe aus Fernost nach Plagiaten durchsuchen und dies nicht nur stichprobenartig. Werde ich irgendwann vom Zoll festgenommen, weil ich Mozarts Nachtmusik vor mich hinpfeife und die Partitur illegal im Kopf habe? Wie kann ich die wieder löschen? Probleme über Probleme.

  • Nicht nur "hierzulande"
    In den U.S. of A. werden "Datenträger", also nicht nur Player, bereits heute "auf Verdacht" inspiziert.
    Die Rechtmäßigkeit (dort) dieser Inspektionen wurde kürzlich durch "BGH-Urteil" (ok, Supreme Court) bestätigt.

    Doch, ich bin dafür dass wir das nachmachen, dieses abgekupferte Gesetz bringt uns sogar noch einen Riesenvorteil:
    Bei den zu erwartenden mehrtätigen Check-In-Zeiten wird jetzt endlich auch bei uns _jeder_ Flughafen dazu gezwungen für ausreichend Unterkunftsmöglichkeiten _AM_ Flughafen zu sorgen!

    Endlich ist Schluss mit den zeitfressenden Hoteltransfers usw.
    ( => Q.E.D. Man kann tatsächlich wirklich jedem Schwachsinn eine positive Seite entdecken wenn man es drauf anlegt)

    N.f.u. liebe Zöllner, aber mal sehen: Ob ich einen Mobilen Player aus einer abkömmlichen 500GB 2.5" Platte zusammenschustern kann.
    Dann mach ich gleich am Flughafen Urlaub. Also seit nett zu mir dann gibt's auch Trinkeld!

    ---
    @ H. E. Kraft: Mit einer Lobotomie ginge das.
    Sogar relativ problemlos.

    Den Schäubles, Obermännern, Cheneys usw. dieser Welt würde eine lobotomierte Schafherde ohnehin besser zu Paß kommen...
    ---

  • Viel Wirbel um null komma nix
    Ich tippe einmal darauf, dass wenn die Durchsuchung nach Inhalten erlaubt wird, es nicht lange dauert, dass diese durch ein iPod Software Update nur über ein Kennwort freigeschaltet werden können.

    Da ich aber nicht verpflichtet bin, den Behörden das Kennort zu überlassen, wenn ich vermute, das ich mich in irgendeiner Weise selber belaste, sind wir da, wo wir heute sind.

    Nur einige Planstellen mehr beim Zoll, mehr warten, etc.

    Also irgendwie für keinen einwirklicher Fortschritt für Irgendjemanden.

  • Legal oder illegal ?
    Wie wird denn nachgewiesen, dass die (früher oder später) auf dem Player gefundenen Stücke tatsächlich zum illegalen Musiktausch genutzt werden sollen ?

    Wie werden die Damen und Herren feststellen, ob die auf dem Player befindlichen Stücke illegal sind oder aber das Ergebnis
    - einer legal angefertigten Privatkopie,
    - eines Online-Einkaufes,
    - eines legalen, analogen Mitschnittes einer Radiosendung ?

    Werden wir stets Nachweise, Rechnungskopien bzw. die Originaldatenträger mit uns führen müssen ?

  • @CopyCat
    Nein, du musst es ihnen nicht verraten.
    Das Ding wird eingezogen, und untersucht.
    Wenn staatliche Stellen es nicht schaffen (Verschlüsselung/Zeit), werden Aufträge an private Unternehmen vergeben, die Teile zu untersuchen.

    Schöne neue Welt!

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