Der Bitkom plädiert für eine bessere Ausstattung der Datenschutzbeauftragten und schärfere Sanktionen. Der Strafrahmen müsse ausgeschöpft werden, was bisher selten der Fall sei. Rohleder: “Es bringt nichts, den Bußgeldrahmen zu erhöhen, wenn die vorhandenen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden.”
Die Branche werde die Ergebnisse staatlicher Ermittlungen in eine abschließende Bewertung einbeziehen, kündigte Rohleder an. Er forderte die Unternehmen zudem auf, Verbraucher noch stärker als bisher auf ihre Rechte hinzuweisen. “Wir brauchen mündige, gut informierte Kunden. Ohne ihr Vertrauen ist kein Anbieter auf Dauer erfolgreich.”
Beim gewerblichen Adresshandel, der in den vergangenen Wochen für Schlagzeilen sorgte, hält der Bitkom dagegen Gesetzesänderungen in einzelnen Punkten für sinnvoll. Für die kommerzielle Weitergabe von Adressdaten könne eine explizite Einwilligung von Verbrauchern sinnvoll sein – in engen Grenzen.
“Zum Beispiel bei Gewinnspielen, wo Daten erhoben werden, ohne dass eine Kundenbeziehung besteht”, sagte Rohleder. Eine Einwilligungspflicht müsse sich ausschließlich am gewerblichen Datenhandel orientieren. Dagegen müssten Unternehmen unkompliziert Adressen weitergeben können, wenn sie einen Paketdienst mit dem Versand von Waren beauftragen oder Services von Subunternehmern erbringen lassen.”Wir dürfen nicht alles über einen Kamm scheren.”
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