Weiter erklärt er, dass diese Beschwerde von einem einzigen Hersteller gemacht wurde, und zwar von AMD selbst. Keiner der Hersteller habe sich bei der EU negativ geäußert oder sich der AMD-Beschwerde angeschlossen, legt Otellini dar und er schließt daraus: “Ich sehe hier keine Benachteiligung eines Kunden oder eines Mitbewerbers.”
Derzeit sei jedoch noch nicht abzusehen, welche Auflagen die EU dem Chiphersteller aufbürden könnte. Doch sollte die Anordnung bedeuten, dass Intel keine an einen Exklusivvertrieb gebundenen Rabatte mehr gewähren dürfe, erfülle der Hersteller diese Auflage bereits. Otellini wolle nun auch keine Niederlassungen in Europa schließen, unterstreicht er. Es scheint derzeit so, als wäre die Milliardenstrafe der EU die einzige Folge für Intel. Zunächst müsse jedoch das Marketing-Team das 500 Seiten umfassende Schreiben der EU prüfen, das Intel mit der Verurteilung überstellt wurde, schränkt Otellini ein.
“Derzeit haben wir einen AMD-Desktop, aber kein Notebook mit AMD”, erklärte Darral Ward, Director Produktmanagement bei Dell für Business Clients gegenüber dem Nachrichtendienst CNET. Jedoch könne sich das im nächsten Jahr ändern. “Wir”, so Ward zu der Verurteilung von Intel, “wollen unser Portfolio optimieren und zwar da, wo wir die Nachfrage sehen und wo wir den besten Return on Investment für unsere Entwicklungsausgaben bekommen können.”
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