“Gerade größere Unternehmen und Unternehmensgruppen mit komplexen Strukturen wissen oft nicht genau, wie sie die GDPdU-Prozesse aufsetzen sollen”, sagte Olaf Paetsch, Geschäftsführer von Infoniqa IT Solutions.
Das treffe insbesondere dann zu, wenn die steuerrelevanten Daten in stillgelegten Altsystemen abgelegt seien oder unterschiedliche SAP-Systeme zusammengeführt wurden – etwa durch Übernahmen oder eine Neustrukturierung. Daneben bestünde in den Firmen vielfach immer noch große Unsicherheit bezüglich der Rechtslage.
Vielen Unternehmen sei nach wie vor unklar, dass die GDPdU als Prozess zu organisieren seien, der sich ständig wiederholt. Zudem fehle es an Dokumentationen der Verfahren. Auch das Zusammenspiel der betroffenen Fachabteilungen (Finanzen, IT, Geschäftsleitung) sei nicht immer optimal. Dabei sehe das neue Jahressteuergesetz erstmals empfindliche Strafen für Unternehmen vor, die die Vorgaben für die digitale Betriebsprüfung nicht umgesetzt haben.
“Die GDPdU-Prozesse müssen ganzheitlich organisiert werden. Es reicht nicht, ein IT-Projekt aufzusetzen. Vielmehr müssen die IT-technischen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte im Zusammenhang betrachtet werden. Auch die Nachbereitung der Projekte darf nicht vernachlässigt werden”, so Paetsch.
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