Illegale Downloads
Offensichtlich rechtswidrige Angebote im Internet dürfen nicht heruntergeladen werden. Vorsicht also bei kostenlosen Film- und Song-Angeboten aus zweifelhaften Quellen. Bei legalen Anbietern im Netz sind Downloads meist kostenpflichtig. Stehen Lieder gratis zur Verfügung, sollten Nutzer genau hinschauen – vor allem, wenn die gleichen Stücke anderswo Geld kosten. Besser genau prüfen, ob sie urheberrechtlich geschützt sind. Manchmal werden aber Gratis-Songs zu Werbezwecken angeboten – dann ist der Download unbedenklich. Legal ist auch, Musik von Internet-Radios mitzuschneiden und auf dem PC zu speichern.
Tauschbörsen
Um Tauschbörsen für Musik und Filme zu nutzen, muss man in der Regel Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Wer die Anweisungen nicht richtig liest und einen falschen Klick macht, öffnet vielleicht unbewusst sein Musik-Archiv. Damit werden jedoch urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht – und das ist strafbar. Die Inhaber von Urheberrechten können von Internet-Providern verlangen, Adressen mutmaßlicher Raubkopierer herauszugeben. Dazu brauchen sie eine richterliche Anordnung, die meist auch erteilt wird.
Abmahnungen
Wenn Internet-Nutzer die Rechte anderer verletzen, versenden Anwälte im Namen der Rechteinhaber oft Abmahnungen und Unterlassungserklärungen. Tipp: Auf jeden Fall reagieren – sonst kann der Abmahner bei Gericht vorläufigen Rechtsschutz beantragen (Einstweilige Verfügung). Dann wird die Auseinandersetzung teurer. Wer eine Abmahnung erhält, sollte möglichst einen Anwalt einschalten. Schließlich können die Forderungen zu hoch oder gar unbegründet sein. Hat der Abmahner aber Recht, besser zügig die Erklärung unterschreiben und zahlen.
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