Mit der Unterzeichnung des ‘Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der IT in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG’ durch die Länder und den Bund wird die letzte von drei Maßnahmen umgesetzt, die die Föderalismuskommission II am 05. März 2009 beschlossen hatte.
Artikel 91c wurde bereits im August 2009 in das Grundgesetz aufgenommen, wenig später trat das Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze in Kraft. Damit steht nur noch die Ratifikation des von de Maizière unterzeichneten IT-Staatsvertrags aus, die der Bund jedoch bereits eingeleitet hat. Am 4. November hat die Bundesregierung den Entwurf eines Umsetzungsgesetzes zum IT-Staatsvertrag beschlossen, der nunmehr Bundesrat und Bundestag vorgelegt wird.
“Wenn der IT-Staatsvertrag am 1. April 2010 in Kraft tritt”, so de Maizière, “kann der IT-Planungsrat seine Arbeit aufnehmen. Er wird die Kooperation von Bund und Ländern bei der IT koordinieren und E-Government-Projekte steuern. Außerdem obliegt ihm die Planung des Verbindungsnetzes, der zentralen Infrastruktur für den Datenaustausch zwischen den Behörden.”
“Eine wichtige Aufgabe des IT-Planungsrats wird es sein, IT-Interoperabilitätsstandards und IT-Sicherheitsstandards festzulegen. Diese Festlegungen können künftig per Mehrheitsentscheidung und mit Bindungswirkung erfolgen. Insgesamt konkretisiert der IT-Planungsrat den Grundgedanken des neu in unser Grundgesetz eingefügten Artikels 91c, die IT-Gremien und IT-Entscheidungsstrukturen in der Verwaltung zu vereinfachen.”
Der IT-Planungsrat wird auch Themen aus dem Koalitionsvertrag aufgreifen, die Bund, Länder und Kommunen in gleichem Maße betreffen. Das gilt etwa für den IT-gestützten Bürokratieabbau oder die Verbesserung der IT-Sicherheit. Der IT-Planungsrat löst die bisherigen Gremien ab.
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