Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählung 2011

Mit der Volkszählung (Zensus) 2011 sollten die Daten aller in Deutschland lebenden Menschen in einer gewaltigen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet werden, hieß es vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Unter anderem würden bei den Meldebehörden, den Liegenschaftskatastern, der Bundesagentur für Arbeit sowie aus “allgemein zugänglichen Quellen” Daten abgefragt.

Außerdem solle bis zu ein Drittel der deutschen Bevölkerung zur Beantwortung zahlreicher Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich verpflichtet werden. Aus verschiedenen Datenbanken, angereichert mit den Informationen einer “Zwangsbefragung”, entsteht über jeden ein Persönlichkeitsprofil an zentraler Stelle. Besonders heikel: Über eine eindeutige Personenkennziffer sei die Zuordnung der unterschiedlichen Daten aus der Volkszählung möglich. Die Bürgerrechtler nennen fünf Gründe gegen die Volkszählung 2011:

  1. Die Erhebung ist nicht anonym, Name und Anschrift werden genau wie die gesammelten Daten vier Jahre gespeichert. Es entstünde ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen.
  2. Die Zuordnung der Daten aus der Volkszählung ist über eine eindeutige Personenkennziffer möglich. Eine solche eindeutige gemeinsame Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil 1983 ausdrücklich verboten.
  3. Vertrauliche persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Einwilligung der Betroffenen zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden zweckentfremdet; das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird verletzt.
  4. Die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile fordert Missbrauch geradezu heraus. Die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre haben dies gezeigt.
  5. Die Abfrage der Daten laut deutschem Volkszählungsgesetz geht über den von der EU geforderten Umfang hinaus. So wird nach der Religionszugehörigkeit gefragt, obwohl die EU-Vorlage dies nicht vorschreibt. Die bei der Volkszählung entstehende Sammlung vertraulicher Informationen, etwa Migrationshintergrund und Religionszugehörigkeit ohne eine echte Anonymisierung, ist höchst bedenklich. Damit ließe sich zum Beispiel eine Liste aller bekennenden Muslime in Deutschland erstellen.

“Das Volkszählungsgesetz bewerten wir in seiner jetzigen Form als klaren Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung”, so das Fazit der Bürgerrechtler. Die Aktivisten informieren auf der Webseite Zensus11 über die Verfassungsbeschwerde.

Silicon-Redaktion

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