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Keine Rechtssicherheit für Compliance-Scanner

Grundsätzlich sei es möglich, Technologien, die heute bei der Suche nach Malware eingesetzt werden, auch für das Aufspüren kinderpornographischer Inhalte zu verwenden, sagt Oliver Wolf, Key Account Manager Public bei Avira (www.avira.de). Warum solche Lösungen trotzdem noch nicht auf dem Markt sind, erklärt Wolf im Video-Interview mit silicon.de.

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Um Firmen- oder Behördennetze nach kinderpornographischen Inhalten zu durchsuchen benötigt man nach seinen Worten die entsprechenden Hash-Werte (http://de.wikipedia.org/wiki/Hashfunktion). Die entsprechenden liste liegen bei den Landeskriminalämtern beziehungsweise beim BKA – die jedoch einen Zugriff darauf derzeit nicht erlauben.

“Die Frage ist einfach noch nicht eindeutig geklärt”, sagt Wolf. Derzeit finden – auch im Rahmen des Bündnis WhiteIT (www.whiteit.de) – Gespräche statt. Eine endgültige Lösung gebe es aber nicht.

Wenn diese Probleme geklärt sind und in Zukunft Firmen solche Compliance-Scanner einsetzen, um illegalen Inhalten in ihrem Netzwerk auf die Spur zu kommen, zieht das eine Reihe weiterer Fragen nach sich. Denn prinzipiell ist der Geschäftsführer verantwortlich und der Besitz von Kinderpornographie ist strafbar. “Auch solche Fragen müssen beantwortet werden”, sagt Wolf. “Wir soll ein Administrator, ein Geschäftsführer, ein Behördenleiter damit umgehen, wenn in seinem Netzwerk Kinderpornographie gefunden wird.”

Wolf fordert deshalb Rechtssicherheit für die Nutzer von entsprechenden Compliance-Scannern, wenn diese einmal auf den Markt kommen. Vom Bündnis WhiteIT erhofft sich der Manager, dass in dieser Beziehung mehr als in der Vergangenheit bewegt werden kann. “Denn mit diesen Fragen müssen sich alle Bündnispartner beschäftigen, die sich mit dem Thema auseinandersetzen.”

Silicon-Redaktion

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