Neelie Kroes. Quelle: EU-Kommission.

Nur zwei Social Networks – Bebo und MySpace – beschränken demnach den Zugriff auf Profilseiten von Minderjährigen in der Voreinstellung auf deren genehmigte Kontakte. Bei lediglich vier Sites – Bebo, MySpace, Netlog und SchülerVZ – sei voreingestellt, dass Minderjährige nur von ihren Freunden kontaktiert werden könnten.

Lobend erwähnt die EU, dass die Profile minderjähriger Nutzer von 12 der 14 Websites nicht in Suchmaschinen wie Yahoo oder Google auftauchten.

“Ich werde darauf drängen, dass sich diese Websites eindeutig dazu verpflichten, diesen Mangel in einer überarbeiteten Version des Selbstregulierungsrahmens abzustellen, der gegenwärtig erörtert wird”, wird Kroes in der Pressemitteilung zitiert. Beunruhigend sei in dem Zusammenhang vor allem die Möglichkeit, Personen in Bildern namentlich zu kennzeichnen. Dadurch sei es sehr leicht geworden, im Internet nach Fotos einer bestimmten Person zu suchen – das erhöhe das Risiko von Cyber-Mobbing und Cyber-Grooming.

Die Umfrage habe auch gezeigt, dass derzeit 77 Prozent der 13- bis 16-jährigen Internetnutzer in der EU bei Sozialen Netzwerken angemeldet seien, so Kroes weiter. In der Gruppe der 9- bis 12-Jährigen seien es 38 Prozent.

Schon Anfang Juni hatten EU-Datenschützer eine Untersuchung der von Facebook auch in Deutschland ausgerollten Gesichtserkennung eingeleitet. Sie bemängeln, dass das Feature von vornherein aktiviert wurde, ohne die Mitglieder des Social Network darüber zu informieren.

Die Tests hat die EU nach eigenen Angaben zwischen Dezember 2010 und Januar 2011 durchgeführt. Neben Bebo, MySpace, Netlog und SchülerVZ wurden auch Facebook, Giovani.it, Hyves, Nasza-klasa.pl, One.lt, Rate.ee, IRC-Galleria, Tuenti und Zap.lu geprüft.

Silicon-Redaktion

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