Erfolg gegen Apple: Spanischer Tablet-Zwerg setzt sich durch

Patentblogger Florian Müller hat den Fall von Anfang an verfolgt und berichtet darüber in seinem Blog FOSSpatents. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht das Android-Tablet NT-K der spanischen Firma Nuevas Tecnologías y Energías.

Der Streit mit Apple hatte vor fast genau einem Jahr begonnen. Damals hatte der Konzern aus Cupertino die Spanier beschuldigt, das Design des iPad zu kopieren. Apple gelang es, ein Importverbot für den in China produzierten Tablet-PC zu erreichen. Zudem setzte Apple durch, dass die spanische Firma bei der EU in Brüssel in die schwarze Liste für Piraterie aufgenommen wurde.

In einem Blog-Beitrag beschreiben die Spanier ihr weiteres Vorgehen. Man habe sich nicht der vermeintlichen Übermacht Apples beugen wollen und sei selbst vor Gericht gezogen. Im August reichte Nuevas Tecnologías y Energías bei der spanischen Wettbewerbsbehörde Beschwerde gegen Apple ein. Der Konzern aus Cupertino missbrauche seine Marktmacht.

Gleichzeitig wehrte sich der spanische Hardware-Hersteller gegen die von Apple verhängten Maßnahmen und reichte bei einem Gericht in Quart de Poblet (Valencia) Klage ein. Nachdem die dortigen Richter nun Nuevas Tecnologías y Energías Recht gegeben haben, will das Unternehmen nachlegen und hat parallel eine entsprechende Zivilklage gegen Apple für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und moralischen Schaden eingebracht.

Bemerkenswert an dem Fall ist laut Patentexperte Müller vor allem, dass vor dem spanischen Gericht das Geschmacksmuster verhandelt wurde, das auch bereits die Gerichte in Deutschland beschäftigt hat. So hat das Landgericht Düsseldorf dem iPad-Hersteller im September Recht gegeben, dass das Samsung Galaxy Tab 10.1 das iPad 2 kopiere. Ein niederländisches Gericht hat das Patent dagegen verworfen.

Silicon-Redaktion

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  • ... in naher Zukunft ...
    Sehr geehrter Herr Obsterzeuger!

    Wir vertreten ... das Unternehmen A. aus Cupertino / USA.
    In ihrer Anzeige vom ... ist auf dem Foto ein angebissener Apfel zu sehen. Da der angebissene Apfel ein eingetragenes Warenzeichen unseres Mandanten ist
    fordern wir von Ihnen die Zurücknahme o.g. Annonce, da erhebliche Verwechslungsgefahr mit unserem Mandanten besteht.
    Außerdem sollten Sie die Benennung der von Ihnen erzeugten Früchte überdenken, da "Apfel" auf englisch ebenfalls ein eingetragenes Warenzeichen unseres Mandanten ist und Sie nicht über die entsprechenden Nutzungsrechte des o.g. verfügen.

    Hochachtungsvoll
    ...

    oder so ähnlich

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