Drittanbieter von Mainframe-Services sollen laut der IBM-Selbstverpflichtung Ersatzteile sowie technische Informationen “rasch und zu wirtschaftlich angemessenen, nicht diskriminierenden Bedingungen” von IBM bereitgestellt bekommen. Die Regelung ist auf fünf Jahre befristet.
“Ich freue mich, dass wir unsere Wettbewerbsbedenken zusammen mit IBM rasch ausräumen konnten”, teilt der für Wettbewerbsfragen zuständige EU-Kommissar Joaquín Almunia mit. Rechtzeitige Interventionen seien auf den sich schnell entwickelnden Technologiemärkten von entscheidender Bedeutung.
Anlass für die Untersuchung waren der EU-Kommission zufolge Bedenken, dass IBM seine beherrschende Stellung auf dem Markt für die Wartung von Hochleistungsrechnern ausgenutzt haben könnte. IBM soll alternativen Anbietern den Zugang zu Ersatzteilen erschwert haben.
Ende September hatte die Kommission eine Kartelluntersuchung gegen IBM wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht “nach eingehender Prüfung” eingestellt. Die konkurrierenden Softwareanbieter T3 Technologies, Turbo Hercules und Neon Enterprise Software hatten sich bei der Kommission beschwert, dass IBM Mainframe-Hardware mit dem eigenen Betriebssystem gekoppelt habe. Sie zogen ihre Beschwerde später jedoch zurück.
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