Auch als Navi bleibt das Handy im Auto verboten

Auch als Navigationshilfe bleibt das Hantieren mit Handy und Smartphone am Steuer verboten. Quelle: Shutterstock

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 18.02.2013 (Az. III-5 RBs 11/13) entschieden, dass ein Mobiltelefon beim Autofahren auch dann nicht aufgenommen oder festgehalten werden darf, wenn es auch nur als Navigationshilfe benutzt wird.

Demnach ist auch nur eine Nutzung des Handy als Navigationsgerät eine verbotene Nutzung gemäß § 23 Abs. 1a StVO. Eine solche liege in jeder bestimmungsgemäßen Bedienung des Geräts, mithin auch in dem Abruf von Navigationsdaten.

Nach dem Willen des Gesetzgebers solle die Vorschrift des § 23Abs. 1a StVO gewährleisten, dass der Fahrzeugführer beide Hände frei habe, um die “Fahraufgabe” zu bewältigen, während er ein Mobiltelefon benutze.

Deswegen sei jegliche Nutzung des Geräts untersagt, soweit das Mobiltelefon in der Hand gehalten werde, weil der Fahrzeugführer dann nicht beide Hände für die Fahraufgabe zur Verfügung habe.

Redaktion

Recent Posts

Microsoft Teams in der öffentlichen Verwaltung

Land Niedersachsen schließt datenschutzrechtliche Vereinbarung mit Microsoft zur Nutzung von Teams ab.

7 Stunden ago

Diebstahlsicherung mit KI

Ein Großteil der Inventurdifferenzen im deutschen Einzelhandel wird durch Ladendiebstähle verursacht.

8 Stunden ago

Neue, aggressive Wellen an DDoS-Attacken

DDoS-Angriffe haben seit dem Beginn des Krieges zwischen Russland und der Ukraine an Häufigkeit und…

2 Tagen ago

Excel als Rückgrat deutscher Lieferkettenplanung

Lieferkettenplanung in Deutschland auf Basis von Excel bei 37 Prozent der befragten Unternehmen im Einsatz.

4 Tagen ago

Siemens automatisiert Analyse von OT-Schwachstellen

Bedienpersonal von Fertigungsanalagen soll mögliche Risiken auch ohne Cybersecurity-Fachwissen erkennen und minimieren können.

5 Tagen ago

Cyberabwehr mit KI und passivem Netzwerk-Monitoring

Schiffl IT: Anomalien im Netzwerkverkehr und in den Systemen in Echtzeit identifizieren.

1 Woche ago