Unter einem Artikel aus dem Jahr 2006 über den Einsatz von Eisbrechern hinterließen Nutzer beleidigende und für einen Fährmann geschäftsschädigende Kommentare. Diese hat Delfi nicht gelöscht und sich dabei auf die freie Meinungsäußerung berufen. Das Gericht begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass Zensur zum Teil erlaubt sein muss, um Menschen und Firmen vor Kommentaren im Internet zu schützen.
Der Umgang mit Nutzer-Kommentaren ist immer wieder ein Fall für die Gerichte. Viele Unternehmen gehen immer strenger mit Äußerungen ihrer Nutzer um und entfernen im Zweifel Kommentare. Damit versuchen sie, Klagen schon im Vorfeld aus dem Weg zu gehen.
Über den verantwortungsvollen Umgang mit Diskussions- und andren Trollen informiert übrigens die TrollCon-Konferenz 2013 Ende Oktober.
[mit Material von Manfred Kohlen, ITespresso.de]
Tipp: Wie gut kennen Sie Soziale Netzwerke? Testen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.
Kurz vor der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland nehmen die Cyberbedrohungen für Sportfans zu, warnt Marco Eggerling…
Software für das Customer Relationship Management muss passgenau ausgewählt und im Praxistest an das einzelne…
Ein elementarer Bestandteil einer effektiven Cloud-Strategie ist nach erfolgter Implementierung die künftige Verwaltung des Dienstes.
Die Neuerungen sollen den Digital Thread, die Low-Code-Entwicklung, die Visualisierung komplexer Baugruppen und das Lieferantenmanagement…
Eine Bitkom-Umfrage attestiert der Datenraum-Initiative des Bundes hohe Bekanntheit in der Industrie. Doch noch ist…
Ransomware-as-a-Service ist ein lukratives Geschäft und in den Händen professionell organisierter Gruppen. Jetzt können Kriminelle…