Roaminggebühren: EU-Ministerrat stimmt für Abschaffung

EU-Flagge (Bild: EU)

Die Minister äußern sich erstmals zur Netzneutralität. Die 28 Mitgliedsstaaten im Rat der Europäischen Union befürworten den Vorschlag, die Roaminggebühren zum 15. Juni 2017 abzuschaffen.

Die Abschaffung der Roaminggebühren innerhalb der EU hat die nächste Hürde genommen. Die 28 Mitgliedsstaaten haben im Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat) dem Kompromissvorschlag (PDF) des Europäischen Parlamentes zugestimmt. Demnach sollen für Anrufe, SMS und Datennutzung innerhalb der EU keine Mehrkosten ab dem 15. Juni 2017 anfallen. Ende Juni hatte sich das Parlament auf die Beseitigung von Roamingkosten geeinigt.

Allerdings beinhaltet der Vorschlag auch einen Schutz für Mobilfunkanbieter vor Missbrauch. Dafür ist eine Fair-Use-Richtlinie geplant. Diese soll verhindern, dass Kunden in einem anderen EU-Land einen Mobilfunkvertrag zu günstigeren Bedingungen abschließen.

Darüber hinaus sieht die EU eine Senkung der Roaminggebühren im April 2016 vor. Anbieter dürfen für Telefonate im Ausland dann nur noch einen Aufschlag von bis zu 0,05 Euro pro Minute, 0,02 Euro pro SMS und 0,05 Euro pro MByte erheben.

roaming-v6“Die Vereinbarung über die Abschaffung von Roaming im Juni 2017 zeigt, dass die Europäische Union konkrete Vorteile für europäische Bürger hervorbringen kann. Europa kann liefern”, kommentierte Xavier Bettel, Premierminister von Luxemburg und Präsident des EU-Ministerrats, den Beschluss.

Netzneutralität – ja, aber

Die Minister haben sich auch zur Netzneutralität innerhalb der EU geäußert. Der Beschluss sieht zum ersten Mal vor, dass der Datenverkehr jeder Zeit gleichbehandelt werden muss und Nutzer auf Inhalte ihrer Wahl zugreifen oder verteilen können. Der Ministerrat schränkt allerdings ein, dass Unternehmen aus technischen – aber nicht kommerziellen – Gründen Datenverkehr ungleichmäßig behandeln dürfen. Als Beispiel nennen sie die Abwehr von Cyberangriffen. Auch außergewöhnlicher oder temporärer Traffic-Stau kann zur Ungleichbehandlung führen.

Auch spezielle Dienste wie Telemedizin und vernetzte Fahrzeuge dürfen den EU-Ministern zufolge bevorzugt werden. Jedoch muss die “generelle Qualität” für andere Nutzer gewährleistet sein.

Bevor die neuen Regeln zu einem Gesetz werden, müssen sie noch weiter ausgearbeitet werden. Der Überarbeitung muss dann noch das Europäische Parlament zustimmen. Auch der Rat der Europäischen Union muss den Regeln voraussichtlich im Herbst 2015 noch formal annehmen.

 
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