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Bundesrat beschließt Vorratsdatenspeicherung

Der Bundesrat hat heute den zweiten Versuch der Einführung der Vorratsdatenspeicherung gebilligt und damit den Weg für das neue Gesetzt frei gemacht. Im Oktober hatte bereits der Bundestag dem umstrittenen Gesetz ohne große Widerstände zugestimmt. Das Bundesland Thüringen, das auf die Anrufung eines Vermittlungsausschusses drängte, konnte für diesen Antrag keine Mehrheit bekommen.

Jetzt müssen Telekommunikationsprovider und Internet Service Provider zehn Wochen lang Verbindungsdaten speichern. Für die Speicherung von Standortdaten gilt eine Speicherdauer von vier Wochen. Inhalte von Gesprächen werden hingegen nicht aufgezeichnet. Allerdings sollen die Texte von SMS mitgespeichert werden. Die große Koalition argumentiert, dass diese Daten für die Verbrechensbekämpfung herangezogen werden sollen.

Abstimmungsverhalten “Speicherfristen Verkehrsdaten”. Linke und Grüne stimmen im Oktober geschlossen gegen den neuen Gesetzentwurf. Die Abstimmung des Bundesrats liegt zur Stunde noch nicht vor. (Screenshot: ITespresso.de)

Schon einmal hatte die Bundesregierung eine Vorratsdatenspeicherung eingeführt. Das entsprechende Gesetzt wurde jedoch als verfassungswidrig eingestuft und verworfen. Kritiker des Gesetzes bezweifeln, dass die geringfügigen Änderungen das Gesetzt nun verfassungskonform machen. Datenschutzorganisationen sowie die Opposition haben bereits angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einzulegen.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz erklärt, dass seine Partei Rechtsmittel einlegen werde. Aus seiner Sicht geht die Bundesregierung mit dem Gesetz “vorsätzlich gegen das Grundgesetz vor”. Die Vorratsdatenspeicherung sei Gift für Demokratie und Wirtschaft sowie ein “rechtsdogmatischer Dammbruch par excellence”.

Die Piratenpartei will nun an Bundespräsideten Joachim Gauck appellieren, seine Unterschrift unter dem Gesetzt zu verweigern. Eine Anwaltskanzlei hat nur wenige Stunden nach dem Bekanntwerden, Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Kritik an dem neuen Gesetz kommt vor allem auch aus der Internetwirtschaft. Provider fürchten die Mehrkosten der anlasslosen Überwachung und die Rechtsunsicherheit, da nach wie vor die Möglichkeit besteht, dass das Gesetz durch Karlsruhe oder den Europäischen Gerichtshof gekippt wird.

“Es ist fraglich, ob die angestrebten Ermittlungserfolge einen derart starken Eingriff in die Grundrechte der Bürger rechtfertigen”, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder anlässlich der Abstimmung im Bundestag. Sein Verband bemängelt auch die Eile, mit der das Gesetz auf den Weg gebracht wurde. Dadurch sei die “intensivere Diskussion dieses umstrittenen Themas” zu kurz gekommen. Auf die Telekommunikationswirtschaft käme nun ein hoher technischer und personeller Aufwand zu. Nach Schätzungen des Bitkom entstehen zudem Kosten im “mittleren dreistelligen Millionenbereich”.

Dass die betroffenen Unternehmen im Gesetzgebungsverfahren nicht gehört wurden, führt zudem zu zahlreichen Ungereimtheiten. Als Beispiel nennt Bitkom-Sprecher Rohleder die Formulierung, wonach “die Speicherung entkoppelt vom Internet” erfolgen soll. Es sei aber völlig unklar, wie diese Vorgabe umzusetzen ist.

Redaktion

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