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Gag Orders: Microsoft verklagt US-Justizministerium

Die Klage die Microsoft jetzt gegen das US-Justizministerium eingereicht hat, richtet sich gegen die sogenannten “Gag Orders”, mit denen die US-Regierung beispielsweise Technikfirmen wie Microsoft zwingt, Anfragen zur Übermittlung von Nutzerdaten geheim zu halten.

Für einige Unternehmen entwickelt sich diese Geheimhaltungspflicht jedoch zu einem immer größeren Problem. Microsoft beispielweise wurde nach eigenen Angaben in den vergangenen 18 Monaten gezwungen, 2576 Abfragen von Behörden geheim zu halten. In mehr als zwei Dritteln der Fälle gilt die Anweisung dauerhaft.

(Bild: US Department of Justice)

Wie Microsoft-Chefjustiziar Brad Smith in einem Blogeintrag erklärt, sei Microsoft die Entscheidung, die eigene Regierung zu verklagen, nicht leicht gefallen. Man sei jedoch überzeugt, dass “wichtige Prinzipien und wichtige praktische Konsequenzen” auf dem Spiel stehen.

“Wir glauben, dass mit wenigen Ausnahmen Verbraucher und Unternehmen ein Recht haben zu erfahren, dass die Regierung auf ihre E-Mails und Unterlagen zugreift”, schreibt Smith. “Stattdessen wird es zur Routine, dass die US-Regierung anordnet, dass E-Mail-Anbieter diese Arten von legalen Abfragen geheim halten.”

Microsoft argumentiert, dass die Gag Orders nicht durch die Verfassung gedeckt sind. Sie sollen gegen den ersten Verfassungszusatz verstoßen, der “uns das Recht garantiert, mit unseren Kunden darüber zu reden, wie sich Maßnahmen der Regierung auf ihre Daten auswirken.” Der erste Zusatzartikel verbietet Gesetze, die die Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit, die Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit und das Petitionsrecht einschränken.

In der Regel unterliegt die Geheimhaltung sogenannten National Security Letters, die 2001 nach den Terroranschlägen vom 11. September zusammen mit dem Patriot Act eingeführt wurden. Die US-Bundespolizei kann sie auch ohne Gerichtsbeschluss ausstellen. Die Ermittler verschaffen sich so unter anderem Zugriff auf IP-Adressen, den Browserverlauf oder auch Standortdaten.

Schon im Jahr 2008 hatte der US Appeals Court for the Second Circuit Einschränkungen für die Geheimhaltungspflicht erlassen. Ein Richter in Kalifornien stufte die Gag Orders 2013 sogar als verfassungswidrig ein. Microsoft selbst war es im selben Jahr gelungen, sich vor Gericht gegen einen National Security Letter zu wehren. Das FBI zog seinen Antrag auf Herausgabe von Daten eines Geschäftskunden zurück, nachdem Microsoft gegen die Anweisung geklagt hatte.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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Redaktion

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