Gericht der Europäischen Union hebt Kartellstrafe gegen Intel auf

Gerichtsurteil (Bild: Shutterstock)

Es stuft die wirtschaftliche Analyse der EU zu den Vorwürfen gegen Intel als unvollständig ein. Damit ist die Kartellentscheidung der EU-Kommission gegen Intel nichtig. Brüssel kann jedoch Beschwerde beim EuGH gegen das Urteil einlegen.

Intel hat im Streit um die 2009 von der EU verhängte Kartellstrafe von 1,06 Milliarden Euro einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die inzwischen zweite Beschwerde des Chipherstellers angenommen und die Entscheidung der EU-Kommission kassiert.

Brüssel hatte Intel wettbewerbsfeindliches Verhalten gegenüber seinem Konkurrenten AMD vorgeworfen. So soll Intel verschiedenen PC-Herstellern wie Dell, Hewlett Packard und Lenovo Rabatte angeboten haben, um bevorzugt Prozessoren von Intel in ihren PCs zu verbauen. Ähnliche Vereinbarungen soll Intel auch mit Händlern europaweit getroffen haben. Nach Ansicht der EU-Kommission waren diese Geschäftspraktiken darauf ausgerichtet, AMD aus dem Markt zu drängen.

Das Gericht der Europäischen Union begründete sein Urteil nun mit einer unzureichenden wirtschaftlichen Analyse, um Intel wettbewerbsfeindliches Verhalten zu beweisen. “Die von der Kommission vorgenommene Analyse war unvollständig und erlaubt es jedenfalls nicht, rechtlich hinreichend nachzuweisen, dass die strittigen Rabatte wettbewerbswidrige Wirkungen hätten haben können, weshalb das Gericht die Entscheidung für nichtig erklärt”, heißt es in dem Urteil. Damit sei die Entscheidung, mit der die Geldbuße von 1,06 Milliarden Euro gegen Intel verhängt worden sei “in vollem Umfang für nichtig erklärt”.

Mit dem jetzt ergangenen Urteil machte das Gericht eine Kehrtwende. Im Jahr 2014 hatte der EuG noch eine erste Beschwerde von Intel abgelehnt und die Entscheidung der EU-Kommission bestätigt. Gegen dieses Urteil legte Intel jedoch beim Europäischen Gerichthof Beschwerde ein, der das Urteil aufgrund eines Rechtsfehlers aufhob und zur Neuverhandlung an den EuG zurückverwies.

Der Streit um die Kartellstrafe ist damit aber möglicherweise noch nicht beendet. Genauso wie Intel steht auch der EU-Kommission das Recht zu, sich in der Sache erneut an den Europäischen Gerichtshof als oberste Instanz zu wenden. Eine Entscheidung aus Brüssel dazu steht noch aus.