Bundeskartellamt untersucht Apples Tracking-Regeln für Drittanbieter-Apps

Apple (Bild: Apple)

Offenbar gelten die Regeln des App Transparency Tracking nur für Drittanbieter. Das Bundeskartellamt vermutet dadurch eine Benachteiligung für andere Unternehmen.

Apple droht Ärger mit dem Bundeskartellamt. Die Wettbewerbsbehörde hat nach eigenen Angaben ein „Verfahren zur kartellrechtlichen Prüfung“ gegen den iPhone-Hersteller eingeleitet. Sie vermutet, dass die Tracking-Regelungen des Unternehmens sowie das App Tracking Transparency Framework (ATT) eine Angebote bevorzugt beziehungsweise Drittanbieter benachteiligt.

Das App Tracking Transparency Framework ist seit der Version 14.5 Bestandteil von iOS, iPadOS und tvOS. Nutzer müssen, neben der bereits gesetzlich vorgeschrieben Zustimmung zu Tracking, beim Erststart einer App in einem Pop-up-Dialog ihre Zustimmung zur Verwendung ihrer Daten erteilen. Ziel ist es, zum Schutz der Privatsphäre die Verfolgung von Nutzern über Websites und Apps hinweg zu Werbezwecken einzuschränken.

Da der Dialog nur bei Apps von Drittanbietern und nicht bei Apples hauseigenen Apps erscheint, vermutet das Bundeskartellamt, dass Apples eigene Apps nicht denselben Einschränkungen für personalisierte Werbung unterliegen wie Drittanbieter-Apps.

„Wir begrüßen datenschonende Geschäftsmodelle, die den Nutzerinnen und Nutzern Wahlmöglichkeiten über die Verwendung ihrer Daten einräumen“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. „Ein Konzern wie Apple, der die Regeln in seinem Ökosystem und speziell im App Store einseitig festlegen kann, sollte diese aber wettbewerbskonform gestalten. Daran bestehen begründete Zweifel, wenn Apple Regeln für Dritte festlegt, die aber ausgerechnet für Apple nicht gelten sollen. Damit könnte Apple eigene Angebote bevorzugen oder andere Unternehmen behindern.“

Die Behörde leitet das Verfahren gegen Apple auch ein, weil es „als mögliches Unternehmen mit einer marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb“ gilt. Es ergänzt das bereits vor einem Jahr eingeleitete aber noch nicht abgeschlossene Verfahren, mit dem die überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb festgestellt werden soll. Ähnliche Ermittlungen laufen auch gegen Facebook, Amazon und Google.