Gartner

Das Team der deutschen Gartner Analysten bloggt für Sie über alles was die IT-Welt bewegt. Mit dabei sind Christian Hestermann, Frank Ridder, Bettina Tratz-Ryan, Christian Titze, Annette Zimmermann, Jörg Fritsch, Hanns Köhler-Krüner, Meike Escherich und Helen Poitevin.

Vernetztes Wohnen: Innovationen für Seniorendienste

Gesundheits- und Seniorendienste sind bereits feste Bestandteile von Smart-City-Modellen. Für deutsche Städte sei es deshalb Zeit, die rechtlichen Gegebenheiten für die Bereitstellung von intelligenten und integrierten Dienste für Bürger und Wirtschaft einzufordern, sagt silicon.de-Bloggerin und Gartner-Analystin Bettina Tratz-Ryan.

Das Internet macht’s möglich: vernetzte Geräte zuhause und unterwegs sorgen dafür, dass wir zukünftig altersgerecht unseren goldenen Lebensabend in unserer gewohnten Umgebung verbringen können.

Ermöglicht wird dies durch die Innovationen des “Internet der Dinge” (Internet of Things – IOT), in denen nicht nur Menschen, sondern auch Maschinen (M2M) miteinander kommunizieren. Das Internet verbindet Geräte, Sensoren und Smartphones automatisch über Nahfeld-Kommunikation (NFC), Bluetooth oder drahtlose Netzwerke mit Dienstleistungsanbietern oder mit Applikationen, die elektronische Gesundheits- und Seniorendienste anbieten können. Die Familie der intelligent vernetzten Geräte wächst dabei ständig. Während wir durch Fahrzeug-Telematik schon heute frühzeitig auf Verkehrsstörungen und Wagenschäden aufmerksam gemacht werden, ist der Fahrer von morgen mit Textilsensoren in Sitzen und Lenkrad verbunden, die seine Fahrtüchtigkeit und seinen Gesundheitszustand überwachen können.

Senioren- und Gesundheitsdienste, die sich für intelligente Städteplanung eignen, sind laut dem aktuellen Gartner Hype Cycle für Smart Cities schon über den Höhepunkt des Medienrummels geklettert. Die Potentiale und Anforderungen an Steuerung und Überwachung beziehen sich nicht nur auf den Sicherheitsgrad des Netzes und der Dienste, sondern auch auf die Authentifizierung der Servicebetreiber und Datenkollektoren. Alle Interessenvertreter der Wertschöpfungskette (Patient, Arzt, Krankenschwester, Spezialist, Apotheker, Pflegedienst) müssen sich hier mit dem Datenschutz beschäftigen, wenn sie langfristig Informationen gezielt mit Dienstleistern für neue Anwendungen austauschen wollen. Die Politik ist hier gefragt, neue Szenarien zu beleuchten, die diesen Austausch der Datensätze unter bestimmten Voraussetzungen für integrierte Bereiche im Heimgesundheitswesen ermöglichen.

Standardisierung ist ein weiteres Problem. Die Bundesministerien für Bildung und Forschung sowie für Wirtschaft und Technologie unterstützen Entwicklungen von Standards und Schnittstellen, damit in der Zukunft auch kontaktlose Module und Sensoren, wie zum Beispiel Armbänder mit Sturzalarm, biometrische Spiegel oder GPS-gesteuerte Wegweiser Informationen über das Internet koordiniert verbreiten können. Die Interaktivität dieser Module, die autonom im Hintergrund arbeiten und daher keine aufwendige Betätigung brauchen, sind gerade für den Gesundheits- und Seniorenbereich gut geeignet, um Verhalten zu registrieren und – wenn sie außerhalb der Norm liegen – korrigierende Maßnahmen auszulösen. Sie sind auch intelligent genug, Werte in der Vergangenheit mit Ist-Werten zu vergleichen, um Kettenreaktionen auszulösen. Dabei ist die Diskussion über die Persönlichkeitsrechte, die ethischen Aspekten und die Privatsphäre natürlich immer im Vordergrund zu sehen.

Für deutsche Städte ist es an der Zeit, die rechtlichen Gegebenheiten für die Bereitstellung von intelligenten und integrierten Dienste für Bürger und Wirtschaft einzufordern. Smart Cities haben die Gesundheits- und Seniorendienste bereits als Teil ihrer Wertschöpfung für das Gesundheitswesen ausgemacht. Die Geräte dazu sind bereits vorhanden, das Netz auch. Was übrig bleibt, ist nun die Zusammenführung dieser Elemente zu einem Angebot. Und ob wir dies letztendlich “Ambientes Leben Zuhause“, Seniorendienst, e-Gesundheit oder die Beibehaltung der Lebensqualität in den eigenen vier Wänden nennen, bleibt dann dem überlassen, der diese Leistung in Anspruch nimmt. Wir wären dann soweit.