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‘Privacy’ bedeutet nicht ‘Privat’

Das hat eine Studie der Annenberg School at the University of Pennsylvania und der Samuelson Clinic at the University of California-Berkeley Boalt School of Law ergeben. Sobald die Kunden eine ‘privacy policy’, also eine Datenschutzerklärung, auf der Site ausmachen, halten sie ihre Daten für weitgehend geschützt. Dass diese es – ganz entsprechend der Erklärung – ganz und gar nicht sind, bekommen sie in den wenigsten Fällen mit. Schließlich macht sich kaum jemand die Mühe, die Erklärung auch zu lesen. Darin findet sich in der Regel die Aussage, dass die persönlichen Daten sehr wohl verwandt und oftmals auch weitergegeben werden.

Die Studie wurde unter amerikanischen Onlinern durchgeführt. Es steht aber zu vermuten, dass auch hierzulande und generell in Europa ähnliche Mechanismen ablaufen. Kunden von E-Commerce-Angeboten sollten sich bewusst sein, dass zudem bis zum kleinsten Mausklick alle Bewegungen im Internet nachvollzogen werden können. Und viele Betreiber tun dies auch. Dazu kommen Webstatistiken externer Dienstleister zum Einsatz. Nur in den seltensten Fällen werden die Besucher über die damit verbundene Speicherung detaillierter Nutzerdaten informiert. Zu diesem Ergebnis kam eine Untersuchung der Düsseldorfer Xamit Bewertungsgesellschaft, die im August und September 2007 insgesamt 655.000 deutsche Webseiten von 14.000 Unternehmen und Institutionen sowie von 1250 Gemeinden unter die Lupe nahmen.

Ganz abgesehen von der mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossenen Vorratsdatenspeicherung. Sämtliche Kommunikationsdaten werden bis zu einem halben Jahr gespeichert. Selbst Geheimnisträger wie Ärzte, Anwälte oder Journalisten können nun überwacht werden. Daher wollen Grüne, FDP, Junge Liberale, Linkspartei und die Verdi-Organisation Deutsche Journalistenunion in Karlsruhe gegen die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde einreichen.

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Silicon-Redaktion

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