Der amerikanische Computerhersteller Apple hat sich mit den Anwälten einer Sammelklage in den USA geeinigt, die Kunden des Betriebssystems Mac OS X zu entschädigen. Im Gegensatz zu zahlreichen Vergleichen, die Microsoft in den vergangenen Monaten geschlossen hat, geht es dabei nicht um überhöhte Preise eines marktbeherrschenden Herstellers, sondern um fehlende Unterstützung der eigenen Hardware.
Käufer eines OS X, das erstmals im März 2001 auf den Markt kam, sollen ihren Kaufpreis von 129 Dollar zurückerstattet bekommen, falls sie versucht haben sollten, das Betriebssystem auf einem Laptop oder Desktop von Apples G3-Reihe zu verwenden. Apple hatte versprochen, das neue OS würde auch für die Hardware von Beginn der 90er Jahre “durchgehend optimiert”. Die Kläger halten dieses Versprechen für gebrochen, wichtige Treiber würden nach wie vor fehlen. Mac OS X auf einem G3 einzusetzen sei daher schlicht nicht möglich.
Apple betont, dass mit dem außergerichtlichen Vergleich kein Schuldanerkenntnis verbunden sei. Der Hersteller bestreitet die Vorwürfe nach wie vor, ein andauernder Rechtsstreit habe aber vermieden werden sollen, heißt es. Noch ist unklar, wie groß die finanzielle Belastung durch die Vereinbarung sein wird. Denn Anwender, die ihr Betriebssystem zwar behalten wollen, aber “irgendwie unzufrieden” damit seien, müssen ihre Installations-CDs nicht einschicken und erhalten trotzdem einen Waren-Gutschein für Apple-Geschäfte im Wert von 25 Dollar. Apple übernimmt allerdings auch Anwaltskosten in Höhe von bis zu 350.000 Dollar der Kläger.
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