Datenschützer klagen gegen Antiterror-Datenbank ‘Matrix’

Datenschützer in den USA wollen den Zugriff der Polizei des Bundesstaates Michigan auf die US-weite Antiterror-Datenbank blockieren. Sie haben Klage eingereicht mit der Begründung, die Multistate Anti-Terrorism Information Exchange, kurz Matrix, genannte Datenbank sei ein illegaler Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen.
Die American Civil Liberties Union (ACLU), eine Vereinigung, die für den Schutz von Bürgerrechten kämpft, sowie der ehemalige Gouverneur des Staates Michigan, William Milliken, und weitere drei Personen, sehen in der Matrix-Datenbank eine unerlaubte Sammlung persönlicher Daten, die von jeder Ermittlungsstelle in den USA eingesehen werden kann.

Die Datenschützer stützen ihre Klage auf ein Gesetz aus dem Jahr 1980, das Milliken als Oberhaupt des Staates Michigan erlassen hatte. Mit dem Gesetz wollte der damalige Gouverneur die Staatspolizei an die Kandare nehmen, weil die in den sechziger und siebziger Jahren haufenweise Informationsmaterial von Bürgern gesammelt hatte. Es ging damals nicht so sehr um die Terrorismusbekämpfung wie man sie heute kennt. Die gehorteten Daten stammten auch von Personen, die in zivilrechtliche Verfahren verwickelt oder wegen Antikriegsdemonstrationen verhaftet worden waren.

Dieses Gesetz könne man auch auf ‘die Matrix’ übertragen. Mit der Klage könne man zumindest die Polizei in Michigan daran hindern, auf die Bundes-Datenbank zuzugreifen. US-Presseberichten zufolge sagte Milliken, dass auch 25 Jahre nach dem Erlass das Gesetz noch Bestand habe. Nur die Technik habe sich geändert, die Rechte aber blieben die gleichen.

Silicon-Redaktion

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