Zweieinhalb Jahre war es ruhig um die beiden Firmen, deren Erfinder einmal die gleiche Idee hatten und ihre Existenz ‘Apple’ nannten. Jetzt ist der millionenschwere Streit um Rechte im Umgang mit diesem Namen wieder aufgeflammt.
Apple Corps, seinerzeit Platten-Label der Beatles und heute Medienunternehmen, wirft Apple Computer – wer den Konzern früher nicht kannte, kennt ihn spätestens seit dem iPod – immer noch vor, gegen eine alte außergerichtliche Einigung zu verstoßen. Damals, 1989, hatte man sich gütlich über den Gebrauch des Firmennamens geeinigt. Darüber hinaus hatte sich Apple-Chef Steve Jobs, der mit den Computern, verpflichtet, nichts herauszubringen, was als unmittelbares Musikprodukt verstanden werden könnte.
Mit dem iPod, der ‘nur’ ein Abspielgerät ist, hat er sich an die Abmachung gehalten, mit den iTunes Music Stores womöglich nicht. Jetzt soll ein britischer Richter feststellen, ob der Vertrieb von Songs über das Internet unter den sinngemäßen Passus ‘erlaubte Dienste’ fällt oder nicht. Als der Zwist beim letzten Mal hochkochte, machten Beobachter Apple Records keine Hoffnungen, iTunes stoppen zu können.
Da die Medienfirma selbst kein Musikangebot im Internet parat hat, würde ihr ein Sieg hier nicht viel nützen. Sie könnte nichts daran verdienen, hieß es, wenn da nicht mögliche Schadensersatzforderungen im Raum stünden. Bis heute finden auf Grund dieses Streits Fans der Beatles keine Songs der Fab Four in den iTunes Stores. Man wird sehen, wer am Ende in den sauren Apfel beißen muss.
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