Nationale Gesetzgebung nahezu machtlos gegen Cybercrime

Wirklichen Schutz könne es nur durch eine schnellere und intensivere Zusammenarbeit geben – nicht aber allein durch nationale und europaweite Gesetzestexte. Diese seien nur dann sinnvoll, wenn damit Probleme gelöst werden – nicht aber wenn die Probleme dadurch im wesentlichen nur bedeckt werden.

“Natürlich brauchen wir auch in Deutschland die Umsetzung der CyberCrimeConvention und der entsprechenden EU-Richtlinie”, sagte BVDW-Vizepräsident (Bundesverband Digitale Wirtschaft) Harald R. Fortmann. Viel mehr sei jedoch ein umfassendes Maßnahmenpaket erforderlich, das nicht nur die Kompetenz der Wirtschaft und der Anwender, sondern auch die der Strafverfolgungsbehörde stärke.

“Solange wir uns mit den entsprechenden Regelungen auf nationalem und europaweitem Terrain bewegen, ist das Problem nicht in den Griff zu bekommen”, so Gesamtvorstand Peter J. Bisa. “Da die internationale Zusammenarbeit im Verhältnis zur Geschwindigkeit der technologischen Entwicklung zu langwierig ist, müssen die Maßnahmen jenseits gesetzlicher Regulierung umso intensiver sein.”

Silicon-Redaktion

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