Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble etwa erwägt den Einsatz von so genannten Trojanern, um auf den Rechnern von Verdächtigen nach belastendem Material zu fahnden. In der Schweiz sollen solche Techniken hingegen nur für die Überwachung von Internet-Telefonie eingesetzt werden.
In den USA nutzt das FBI seit geraumer Zeit ein Verfahren namens ‘Magic Lantern’, das im Grunde ebenfalls auf Hacker-Methoden basiert. Es ist eine Weiterentwicklung des von Codex Systems entwickelten und lediglich an Behörden vertriebenen Trojaner D.I.R.T.
Die Polizei erstellt hier nach dem Baukastenprinzip für jeden Fall einen eigenen Trojaner, der dann gegen die bekannten Viren-Lösungen getestet wird, und dann zum Einsatz kommt. “Ein Trojaner ist aber kein Allzweck-Überwachungsmittel”, erklärte Josef Pichlmayr, Geschäftsführer des österreichischen Herstellers vonVirenschutzsoftware Ikarus Software, in einem Gespräch mit dem österreichischen Rundfunk.
Ein Trojaner sei bestenfalls eine von vielen Möglichkeiten und eigne sich zum Beispiel “die sonstigen Ermittlungsarbeiten der Polizei zu unterstützen”. Der Inhalt einer Festplatte lasse sich auch nach einer richterlichen Durchsuchungsanordnung sicherstellen. Zudem nennt Pichlmayr datenschutzrechtliche Bedenken für den Fall, dass mehrere Personen auf den überwachten Rechner zugreifen. Zudem würden versierte Kriminelle sich auf die Gefahr einer Überwachung einstellen. Daher seien solche Maßnahmen im Kampf gegen Computerkriminalität ihre Grenzen gesetzt.
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