In den Volumenlizenzverträgen gewährt der Konzern seinen Kunden Mengenrabatte. Die Software wird oft von Unternehmen weiterverkauft, die Stellen abbauen oder in Insolvenz gegangen sind.
Der Brief richtet sich nach Angaben des Handelsblattes besonders gegen die Geschäftspraktiken des Münchner Software-Händlers Usedsoft. Dieser schnürt die Software-Pakete aus den Volumenlizenzverträgen wieder auf und verkauft Software auch einzeln weiter.
Firmen sollten keine Software aus Volumenlizenzverträgen kaufen, ohne vorher die Zustimmung Microsofts einzuholen, heißt es in dem Schreiben. “Ohne diese Zustimmung hergestellte Programminstallationen sind nach den Microsoft-Lizenzbestimmungen rechtswidrig, ihr Einsatz ist gegebenenfalls sogar strafbar.”
Diese Lizenzen seien in der Regel mit einem Abschlag oder Rabatt von Microsoft verkauft worden. Wenn diese Pakete aufgeschnürt und einzeln weiterverkauft würden, verstoße das gegen die Nutzungsrechte, heißt es.
Peter Schneider, Chef und Eigentümer von Usedsoft, widersprach dieser Auffassung. Software sei rechtlich zu behandeln, wie jedes andere Gut. “Ein Autovermieter kauft Autos auch mit Mengenrabatt ein und verkauft sie später weiter. Daran stört sich niemand.”
Microsoft hatte bereits im Februar 2006 zu “Vorsicht” beim Einsatz gebrauchter Software gemahnt. Die Münchner Staatsanwaltschaft durchsuchte später auf Betreiben Microsofts die Usedsoft-Büros, stellte das Verfahren aber wieder ein.
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