Das Unternehmen hat gestern bekannt gegeben, dass das Landgericht Düsseldorf in einem jetzt ergangenen Urteil dem Druckverbrauchsmaterial-Anbieter Pelikan Hardcopy ein Verbot für den Import und Verkauf der betroffenen Druckpatronen ausgesprochen hat. Außerdem sieht das Urteil eine Schadenersatzzahlung an HP vor. Zuvor hatte Pelikan die Anerkennung der von HP eingeklagten Patente erklärt.
Noch im Umlauf befindliche Druckpatronen muss Pelikan über seine Handelspartner und Verkaufskanäle zurückrufen. Betroffen sind die unter dem Namen Pelikan verkauften Farbpatronen H06 und H08.
In dem Patentverfahren hatte HP Pelikan vorgeworfen, dass es neue Druckpatronen von einem Drittanbieter importiert habe und diese als “wiederbefüllt” verkauft habe. Nach eigenen Angaben werde HP auch weiterhin die Aktivitäten von Anbietern wie Pelikan überwachen. “Bei HP nehmen wir unsere Investitionen in geistiges Eigentum sehr ernst”, erklärte das Unternehmen.
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