Kein Verfahren gegen Apple wegen Aktienoptionen

Ein Gericht in Kalifornien hat eine Schadenersatzklage gegen Apple wegen der Rückdatierung von Aktienoptionen abgewiesen.

Die von einer New Yorker Pensionskasse vorgebrachte Klage gegen Apple hat das Gericht als unbegründet zurückgewiesen. Die Kläger hatten behauptet, dass die Apple-Aktie in den letzten zwölf Monaten durch die Vorgänge rund um die Rückdatierungen Schaden erlitten habe.

Doch der Richter warf nur einen kurzen Blick auf den Verlauf der Apple-Aktie in dem besagten Zeitraum und meinte daraufhin kurz und knapp: “Sorry, aber der Aktienkurs hat sich im letzten Jahr verdoppelt, ich kann hier nicht den geringsten Schaden feststellen.”

Die Kläger können noch einen weiteren Anlauf unternehmen, in dem sie behaupten, dass nicht die Aktionäre sondern Apple als Ganzes Schaden genommen hat – aber auch das müssen sie dann gemeinsam mit anderen Klägern beweisen, deren Verfahren noch anhängig sind.

Hierzu gehört insbesondere die Klage der Börsenaufsicht SEC gegen die frühere Chefanwältin von Apple, Nancy Heinen. Zu diesem Fall wurde Apple-Chef Steve Jobs bereits mehrmals vorgeladen, wobei die SEC bisher immer betont hat, dass sie keine Klage gegen Jobs anstrebe.