Der zuständige Richter schränkte jedoch den Umfang der Klage gegen Microsoft ein. So soll vorrangig untersucht werden, ob die Werbekampagne während des Weihnachtsgeschäftes 2006 künstlich Nachfrage geschaffen habe.
Im Laufe des Verfahrens soll auch geklärt werden, ob die Werbung zu überhöhten Preisen für Computer geführt habe, die gar nicht für ein Upgrade auf eine Vista-Version mit vollem Funktionsumfang geeignet waren.
Die vielfach kritisierte Werbekampagne war Ende 2006 notwendig geworden, weil Vista nicht rechtzeitig zum Weihnachtsgeschäft veröffentlicht werden konnte. Dabei versprach ein Label mit Vista capable die Kompatibilität eines Computers mit Windows XP zum Nachfolger Vista.
Diese Bezeichnung soll jedoch nicht eindeutig gewesen sein. Denn viele der Geräte waren gar nicht leistungsstark genug, um alle Vista Features auszuführen, wie zum Beispiel die Aero-Benutzeroberfläche. Die meisten so ausgezeichneten Computer seien nur in der Lage gewesen, die gekürzte Vista-Version ‘HomeBasic’ auszuführen.
Microsoft wird diese Entscheidung nun überprüfen. Eine Stellungnahme aus Redmond steht noch aus.
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