Hintergrund: Das EU-Parlament hat auf Initiative von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble dazu Stellung genommen, ob und wie der Vertrag von Prüm in EU-Recht überführt werden kann. In seinen Änderungsvorschlägen spricht sich das Gremium dafür aus, ein “angemessenes Datenschutzniveau” für die persönlichen sensiblen Daten zu gewährleisten.
Insbesondere sei es wichtig, das Datenschutzniveau zwischen den Mitgliedstaaten zu harmonisieren, um “sowohl die Bürgerrechte als auch die Effektivität der Strafverfolgung in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu gewährleisten”.
Daten, wie die “rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse oder philosophische Überzeugung, die Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit, die sexuelle Ausrichtung oder Gesundheit betreffen”, dürften nur dann verarbeitet werden, “wenn dies absolut notwendig für den Zweck eines spezifischen Falls und demgegenüber verhältnismäßig ist und in Übereinstimmung mit spezifischen Garantien steht”, heißt es in der Stellungnahme des EU-Parlaments. Zudem empfahl das Gremium, dass die Strafverfolger gemeinsame Einsatzgruppen einrichten, um so die Effizienz der polizeilichen Zusammenarbeit zu erhöhen.
Mit dem Prümer Vertrag hatten Deutschland, Belgien, Spanien, Frankreich, die Niederlande, Luxemburg und Österreich im Jahr 2005 eine Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beschlossen – insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der Migration. Der Vertrag ist nach der Rheinland-Pfälzischen Stadt Prüm benannt und gilt auch als Vorlage für den Austausch von Polizeidaten zwischen Deutschland und den USA. Die Innen- und Justizminister beider Staaten hatten im März ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet.
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