Microsoft-Sprecher Heiko Elmsheuser begründete gegenüber silicon.de die Entscheidung Microsofts mit der Tatsache, dass der Richter und seine beiden Beisitzer die Frage aufgeworfen haben, wo denn der Unterschied zwischen einem gebrauchten Auto und einer Software sei. “Daran haben wir gesehen, dass diese Kammer sich nicht mit Urheberrecht auseinandersetzt, und unsere Rechtsanwälte haben den Antrag zurückgezogen”, erklärt Elmsheuser.
Mit diesem Urteil ist für Microsoft das Thema gebrauchte Lizenzen jedoch noch lange nicht vom Tisch. “Es wird weitergehen”, teilt Elmsheuser mit. Vor den nächsten Schritten wolle Microsoft jedoch noch ein abschließendes Urteil im Fall Oracle abwarten. Dabei werde zwar die Frage des Weiterverkaufs von Downloads behandelt, doch werde dieser Fall auch für Microsoft und andere große Software-Hersteller große Signalwirkung haben.
Microsoft stößt sich vor allem am Einzelverkauf von Lizenzen, die aus großen Enterprise Agreements oder Select-Verträgen stammen. Elmsheuser ist sich jedoch sicher, dass diese “rechtlich alles andere als sichere” Praxis früher oder später vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden wird.
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