Im Mittelpunkt steht dabei eine Forderung des sogenannten ‘Gowers-Berichts’, den Andrew Gowers, der ehemalige Chefredakteur der Financial Times, Ende 2006 vorgelegt hatte.
Gowers schlug vor, die Bußgeldzahlungen für gewerblichen Online-Betrug von 5000 auf 50.000 Pfund (63.500 Euro) zu erhöhen. Diese Erhöhung des Strafhöchstmaßes ermögliche es der Justiz, die Profite aus Straftaten bei der Strafbemessung besser zu berücksichtigen, so Gowers. In der Praxis würden die Gerichte nur äußerst selten die Höchststrafe verhängen. Bis Ende Oktober haben nun Organisationen und Institutionen aus allen gesellschaftlichen Bereichen Zeit, um zu dieser Frage Stellung zu beziehen.
“Geistiges Eigentum, das den Wert der Kreativität schützt, ist von vitalerem Interesse als je zuvor”, erklärte Gowers in seinem Bericht. Allein die britische Musikindustrie büße heute rund 20 Prozent ihrer Einnahmen aufgrund von Raubkopien ein. Insbesondere die zunehmende Online-Piraterie mache der Branche zu schaffen.
Gowers hält es für angebracht, Verstöße gegen das Recht am geistigen Eigentum in der digitalen Welt den Regeln für die Produktpiraterie in der nicht-digitalen Welt zu unterwerfen. Das würde eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren nach sich ziehen. Zum Vergleich: In Deutschland können Urheberrechtsverletzungen im privaten, nicht-kommerziellen Umfeld mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren belegt werden. Bei Verstößen in gewerblichem Ausmaß drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis.
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